AsylbLG am 7.2.2011 im Bundestag – Stellungnahme

FLÜCHTLINGSRAT BERLIN e.V.

Menschenrechte kennen keine Grenzen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Herrn Staatssekretär Andreas Storm
Wilhelmstr. 49
11017 Berlin

Evaluation des Sachleistungsprinzips nach dem AsylbLG

– Ihr Schreiben vom 13.08.2010 –

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Storm,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen für die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum Sachleistungsprinzip nach dem AsylbLG. Anbei erhalten Sie unsere Stellungnahme und Dokumentation zu den Erfahrungen mit dem Sachleistungsprinzip.

Im Zusammenhang mit der Sachleistungsversorgung geht unsere Stellungnahme auf weitere mit der Leistungsgewährung nach AsylbLG zusammenhängende Fragen ein. Das betrifft insbesondere die Höhe des zusätzlich zu den Sachleistungen gewährten Barbetrags § 3 Abs. 1 AsylbLG, die Höhe der Grundleistungsbeträge nach § 3 Abs. 2 AsylbLG, den Leistungsumfang für und die leistungsrechtliche „Mithaftung“ von Kindern, den Personenkreis und die Anwendungsdauer des AsylbLG, die Krankenhilfe und die Einkommensanrechnung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
im Auftrag
Georg Classen

Anlage: Stellungnahme und Dokumentation (173 Seiten, 6,8 MB)