Protest gegen das politische Konstrukt der ’sicheren Herkunftsländer‘
Einschränkende Lebensbedingungen und Grundrechtseingriffe bei Kundgebung verurteilt!
Pressemitteilung | Bei einer Demonstration in Freiburg haben sich am Sonntag 13. Dezember 2020 zahlreiche Menschen mit Geflüchteten aus dem Senegal und Ghana solidarisch gezeigt. Der Aufruf kam von Bewohner*innen aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Freiburg. Der Senegal und Ghana sind die zwei einzigen afrikanischen Länder, die neben einigen Balkanländern, zu sogenannte sicheren Herkunftsländern eingestuft wurden. Das politische Konstrukt der sicheren Herkunftsländer, wurde 1993 mit der Asylrechtsänderung in das Grundgesetz (Artikel 16a) aufgenommen. Damit wurde ein weiteres Instrument der Migrationskontrolle geschaffen und gleichzeitig das Asylrecht verwässert. So wurden die Visegrád-Staaten (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn) sowie Rumänien und Bulgarien zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Mit dabei waren Ghana und der Senegal. Eine Begründung fehlt bis heute. Die BRD, war damit mit sicheren Drittstaaten und „sicheren Herkunftsländern“ umgeben. Eine perfide durchdachte Abschottungspolitik, in Gesetze gegossen.
Die Einstufung zu sicheren Herkunftsländern war mit einem erheblichen Abbau von Flüchtlings-Rechten verbunden. Grundsätzlich wird nach der politischen Definition angenommen, in Ländern, die als sichere Herkunftsländer eingestuft sind, findet keine Verfolgung statt. Wenn ja, müssten die Asylantragsteller das beweisen. Damit wurde eine Beweislastumkehr eingeführt.
Abbau von Verfahrensrechten: Nach der Anhörung vor dem Bundesamt und dem darauffolgenden Bescheid endet für die meisten Antragsteller*innen das Asylverfahren. Die Asylverfahren von Personen aus sicheren Herkunftsländern werden vom Bundesamt und den Gerichten beschleunigt behandelt. Die Ablehnung ist in der Regel „offensichtlich unbegründet“. Ein Rechtsbegriff, der bei einer Klage der Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht keinen Abschiebeschutz bietet. Dieser muss mit einem Eilantrag, innerhalb von sieben Tagen extra gestellt werden. Für jemanden, der die Sprache nicht spricht und sich mit dem Rechtssystem nicht auskennt, ist dies ohne Unterstützung kaum möglich.
Abbau von Aufenthaltsrechten: Gleichfalls gibt es seit dem 31. August 2015 erhebliche Einschränkungen bei den Aufenthaltsrechten. Arbeits- und Bildungsverbot. Ausgrenzung von Aufenthaltsmöglichkeiten außerhalb des Asylrechts. Aufenthaltszwang in ordnungspolitischen Erstaufnahmeeinrichtungen bis zur Abschiebung. Auch wenn es Monate/Jahre dauert. Die Bedingungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind, um nur einige zu nennen: tägliche Zimmerkontrollen, Ein-, Ausgangs, Personen-, Aufenthalts- und Taschenkontrolle, fremdbestimmtes Essen zu festgelegten Zeiten in einer ‚Versorgungshalle‘, Besuchsverbot, Filmverbote etc. Weitere Informationen hier.