Werden Grundrechtseingriffe im Wege der Beleihung durch ein geplantes „Sicherheitsdienstleistungsgesetz“ an PRIVATE ermöglicht?
Mit dem neuen Gesetz erwarten die Sicherheitsfirmen einen Quantensprung, ein Näherrücken an die Polizei und Minimalbefugnisse für Grundrechtseingriffe.
Der Artikel wird regelmäßig ergänzt – siehe am Ende des Artikels – Stand 31.10.2022 | Geplant wird beim BMI ein Sicherheitsgewerbegesetz. | Im Juli 2020 wechselte die Zuständigkeit der Sicherheitswirtschaft vom Bundeswirtschafts- (BWMi) an das Bundesinnenministerium (BMI). Der Wechsel wurde bereit 2018 beschlossen und im Koalitionsvertrag zwischen der CDU,CSU und SPD festgehalten. Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) begrüßt den Wechsel zum BMI, da dort die bessere „Sicherheitsexpertise“ sei. Bundesweit gibt es 5.610 Betriebe im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Insgesamt sind 177.248 sozialversichtungspflichtig beschäftigt. 36.728 sind geringfügig Beschäftigte. So eine Anfrage im Bundestag (S.4). Noch ist der Einsatz von Sicherheitsfirmen in Deutschland in der Gewerbeordnung § 34 a Abs. 5 GewO geregelt.
Der BDSW hat bereits „ECKPUNKTE des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft zur Schaffung eines eigenständigen Gesetzes für private Sicherheitsunternehmen“ vorgelegt. Das Motto für das Gesetz „Deutschland (noch) sicherer machen“ und „der Staat habe das Gewaltmonopol aber nicht das Sicherheitsmonopol“. Mit dieser Losung möchte der BDSW, dass Angestellte von Sicherheitsfirmen zu Hilfspolizisten avancieren. Die Sicherheitsbranche „will näher an die Polizei rücken und kämpft in der Corona-Krise in vielen Bundesländern darum als systemrelevant anerkannt zu werden“ (Akademie für Sicherheit) (AfS) Jörg Zitzmann. Solche fragwürdige Entwicklungen sind auch in anderen Ländern zu beobachten. Bedenklich vor allem auch im Hinblick auf die gesamte Rechtsentwicklung in diesem Land.
„Der BDSW regt in diesem Zusammenhang an, zur Erhöhung der kommunalen Sicherheit und zur deutschlandweiten Kriminalprävention im Wege der Beleihung zusätzliche Minimalbefugnisse auf Sicherheitsbeschäftigte .. zu übertragen.“ D.h. minimale Berechtigung in Grundrechte eingreifen zu dürfen. Sollte dies gesetzlich festgelegt werden, erodiert das Gewaltmonopol des Staates und wird an Private übertragen.
Über das Portal fragdenstaat ist zu erfahren, dass für das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz nach dem Stand vom 23.11.2020 insgesamt drei Workshops geplant sind. 1) Anwendungsbereich des neuen Gesetzes und Änderungsbedarfe im Bewachungsrecht (Workshop 1) 2) Qualifikationen von Gewerbetreibenden und Wachpersonen, insbesondere Aus- und Fortbildung (Workshop 2) 3) Sicherheit durch Zuverlässigkeitsüberprüfungen (Workshop 3). Mehr dazu vom Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen e.V. . Die Anfrage über das Portal fragdenstaat beim BMI kam wohl ebenfalls aus der der Security-Ecke, nämlich von Sicherheitsberater Florian Horn.
„Wie in vielen anderen Bereichen hat die Coronapandemie auch Auswirkungen auf die Workshops zum Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Zum einen sorgte sie für eine „deutliche Verzögerung“ (O-Ton Innenministerium) und zum anderen werden die Workshops nicht in Berlin als Präsenzveranstaltungen, sondern in digitaler Form durchgeführt. „Grundsätzlich ist es aber egal, in welcher Form die Workshops abgehalten werden, wichtig ist nur, dass sie überhaupt abgehalten werden und es somit voran geht“, betont BVMS-Präsident Klaus Bouillon, schließlich verspreche sich die gesamte Branche einen echten Quantensprung vom neuen Gesetz.“ Quelle
Ursprünglich sollte das sogenannte Sicherheitsdienstleistungsgesetz laut Staatssekrektär a. D. Fritz Rudolf Körper (Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates) noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Doch Corona hat die Pläne, für eine schnelle Umsetzung verhindert.
Interventionen von flüchtlingssolidarischer Seite zur kommenden Gesetzgebung geplant!
Mit einer Bundesrats- oder Bundesinitiative möchte ein bundesweiter Zusammenhang von asylpolitischen Organisationen in das Gesetzgebungsverfahren eingreifen. Dies vor allem auch mit dem Hintergrund, da die über 300.000 in Deutschland lebenden geflüchteten Menschen, die in kommunalen Sammelunterkünften oder Erstaufnahmeeinrichtungen durch eine Wohnsitzauflage bleiben müssen, von der geplanten Gesetzgebung betroffen sind. Fast alle der Sammellager werden von Sicherheitsfirmen bewacht.
Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Auseinandersetzungen zwischen Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen und untergebrachten Geflüchteten. Oft haben Angestellte von Sicherheitsfirmen ihre Kompetenzen überschritten oder handeln nach grundrechtswidrigen Hausordnungen oder anderen fragwürdigen Vorgaben. Oder es wurde schlicht und einfach nicht eingegriffen. Vieles in den Sammellagern findet in einem Grauzonenbereich statt, auch weil Geflüchtete in Sammellagern in ihrer Wehrhaftigkeit unterlegen sind. Mit einer eindeutigen gesetzlichen Regelung, die sich an Grund- und Menschenrechten orientiert, sollen zukünftig grundrechtswidrige Eingriffe von Angestellten von Sicherheitsfirmen vermieden, und wenn sie dennoch stattfinden entschieden sanktioniert und strafrechtlich verfolgt werden.
Gibt es bereits einen Referentenentwurf?
Bislang liegt noch kein Referentenentwurf vor. Sicherlich sind Stellen beim BMI damit beschäftigt. §47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien – GGO, regelt die Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden an der Bearbeitung eines Gesetzentwurfes. Diese Stufe ist noch nicht erreicht.
„(1) Der Entwurf einer Gesetzesvorlage ist Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und den Vertretungen der Länder beim Bund möglichst frühzeitig zuzuleiten, wenn ihre Belange berührt sind.“ Die Belange der Länder sind sicherlich vielfältig berührt, auch durch den Einsatz von Sicherheitsfirmen in Sammellagern. Nach § 47 (3) GGO muss es den flüchtlingssolidarischen Gruppen mit einer Bundesrats- oder Bundesinitiative gelingen, Möglichkeiten einer indirekten Intervention bei der Gesetzgebung zu finden. Wichtig ist dabei, dass in das Gesetz klare Regelungen aufgenommen werden, die den Einsatz von Sicherheitsfirmen in Sammellagern begrenzen und sehr deutlich den Rahmen ihrer Tätigkeit aufzeigen. Eingriffe in die Grundrechte der Geflüchteten durch Sicherheitsfirmen darf es nicht geben und dürfen grundsätzlich nicht zugelassen werden.
Die bereits erwähnten Workshops sind noch nicht Teil der Länder- und Verbändebeteiligung. D.h. bislang liegt noch kein Gesetzesentwurf vor. Eine Einladung war bis Ende Oktober 2020 noch nicht versandt worden und die genaue Auswahl der Einzuladenden stand noch nicht fest. „Die Teilnehmer sollen so ausgewählt werden, dass möglichst unterschiedliche Interessen vertreten sind, um einen breiten Meinungsaustausch anzuregen. Die Workshops sind dabei nicht Teil der oben beschriebenen offiziellen Länder- und Verbändebeteiligung zum geplanten Referentenentwurf, sondern sind diesem vorgeschaltet.“ Quelle
Sobald weitere aktuelle Informationen vorliegen wird der Artikel an dieser Stelle ergänzt. (Stand 30.06.2021)
Ergänzung 01.05.2021 | DSD | Der Sicherheitsdienst | Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft | Auszug
Ergänzung 05.05.2021 | Die geplanten Workshops haben bereits stattgefunden. Die Zusammensetzung der Workshops kann man einer Antwort des BMI auf eine Anfrage entnehmen. Die Beiträge der Workshops werden in einen Referentenentwurf einfließen.
Ergänzung 24.05.2021 | Hier noch ein interessanter Artikel von Volker Eik in Cilip ‚Die Lage im Lager – Leerstellen zur Arbeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe‘
Aus dem Artikel: „Aktuelle Lage(r) Für heute ist das etwas klarer (vgl. Tabelle). 2016 waren 4.500 Unternehmen bei einem Umsatz von 8 Mrd. Euro und mit 260.000 Beschäftigten, von denen rund 70 Prozent sozialversicherungspflichtig sind, auf einem oligopolistischen Markt tätig. Das ist ein erklecklicher Zuwachs gegenüber 2006, als noch 3.340 Unternehmen mit 177.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und einem Umsatz von 4,35 Mrd. Euro gezählt wurden. Selbstredend mag niemand einen schlichten Vergleich zwischen dem nationalsozialistischen Lagersystem und der Unterbringung von Geflüchteten in der Bundesrepublik: Der ist hier auch nicht beabsichtigt. Dennoch: Allein die Unterbringung und Verwaltung von Geflüchteten ab 2015 brachte der Branche einen Umsatzzuwachs von fast 40 Prozent und (zwischenzeitlich) rund 30.000 Beschäftigte (+15 Prozent) zusätzlich. Deren Lager-Expertise im Umgang mit Geflüchteten füllte nachfolgend die Schlagzeilen, hat auch zu ersten Analysen geführt – und wird gegenwärtig immerhin vor einigen Gerichten aufgearbeitet. Ziel dieses Beitrags war es, nicht die bekannten Sachverhalte zu wiederholen, sondern auf einige Leerstellen in der Forschung zum Wach- und Sicherheitsgewerbe hinzuweisen, bevor es – mit eigenständigem Gesetz – integraler Bestandteil unserer zukünftigen Lagersysteme wird.“
Ergänzung 13.06.2021 | Eckpunktepapier – Bundesverband BDSW – Sicherheitsfirmen |Positionspapier – Bundesverband ASW – Sicherheitsfirmen | Positionspapier Privat-Institut für Wirtschaftsschutz und Sicherheitsforschung GmBH
Ergänzung 14.06.2021 | Im Bundestag läuft aktuell eine Kleine Anfrage zum geplanten Sicherheitsdienstleistungsgesetz, sobald uns eine Antwort vorliegt wird sie an dieser Stelle veröffentlicht. Weiterhin wurde über das Portal https://fragdenstaat.de/ eine Anfrage beim Bundesinnenministerium eingereicht. Auch diese Beantwortung wird an dieser Stelle veröffentlicht.
Antwort des BMI 16.06.2021 : „Die Bewachung von Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Anker-Einrichtungen war kein gesondertes Thema. Berührt wurde lediglich das Thema Flüchtlingsunterkünfte im Zusammenhang mit der Frage, ob ein stufenweises Vorgehen in Bezug auf unterschiedliche Branchen empfehlenswert wäre. Ausgangspunkt ist aus Sicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat dabei die Grundannahme, dass auch im neuen Gesetzentwurf die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften weiterhin ein höheres Qualifikationsniveau als andere Tätigkeiten erfordert.“
Ergänzung 16.06.2021 | Zum Ende der Legislaturperiode werben jetzt der ASW Bundesverband und der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW einmal mehr für ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Wesentliche Punkte sind Ausbildung, Qualifikation und Zulassungskriterien von Mitarbeitenden sowie deren regelmäßige Überprüfung, die Rahmenbedingungen von Ausschreibungen sowie Befugnisse von privaten Sicherheitsdiensten. Unsere Mitglieder ASW-Geschäftsführer Dr. Christian Endreß und BDSW-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok betonen die Notwendigkeit einer zeitgemäßen rechtlichen Regelung. Beide Verbände haben ihre Positionen niedergelegt und empfehlen sie zum Lesen. 2021_April_Newsletter_ZOES 2021_April_Newsletter_ZOES
Ergänzung 18.06.2021 | Arbeitspapier Sicherheitspolitik, Nr 21/2017 Private Sicherheit auf dem Vormarsch: Neue Regeln – neue Rollen? https://www.baks.bund.de/en/node/1442
Weitere Publikationen: Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen im Hinblick auf das Gewaltmonopol, Wissenschaftliche Dienste Deutcher Bundestag – Ausarbeitung | Privatisierung und Public-Private-Partnership Andreas Fishan / Regina Viotto | Rechtsprobleme von privatisierter Sicherheit – Überlegungen zu einem verdrängten Phänomen | Fredrik Roggan
Ergänzung 20.06.2021 | Parlamentarische Anfrage BT-Drucksache: 19/12040 | Anfrage „Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz sollen die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessert und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit gesorgt werden. Da hierbei nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sicherheitspolitische Überlegungen eine stärkere Rolle als bisher spielen sollen, bietet es sich an, mit einer Neuordnung der Regelungen die fachliche Zuständigkeit für diese Materie auf das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu übertragen.“
Schutzlos ausgeliefert | nd 02.03.2021 | „Vor allem die Einrichtung der Flüchtlingsunterkünfte habe zu einem Schub in der Branche geführt, erklärt Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW, dem größten Arbeitgeberverband der Branche. »Unser Umsatz ging 2015, 2016 um 40 Prozent nach oben, zeitweise war jede zehnte private Sicherheitskraft in den Flüchtlingsunterkünften beschäftigt.« Der Trend hat sich fortgesetzt: Die Umsätze der Branche liegen derzeit bei knapp zehn Milliarden Euro jährlich.“
Ergänzung 29.06.2021 | Bewachungsfirmen und Sammellager
Ergänzung 30.06.2021 | DEUTSCHLAND (NOCH) SICHERER MACHEN-_Eckpunktepapier_BDSW_-_2021: Sicherheitswirtschaft stärken – Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG) verabschiedenPositions- und Forderungspapier des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft zur BUNDESTAGSWAHL 2021 und für die 20. Legislaturperiode des DEUTSCHEN BUNDESTAGES
Ergänzung 08.07.2021 | BT-Drucksache 19/30823 Anfrage von Ulla Jelpke | Keine Befugnis-Erweiterung für private Sicherheitsdienste!
Ergänzung 15.09.2021 | Der RAV gibt eine Pressemitteilung zum geplanten Sicherheitsgewerbegestz heraus und verschickt mit etwa 30 Organisationen Wahlrpüfsteine an die Abgeordneten und Kandidat*innen des Deutschen Bundestag RAV | taz-Artikel | Pressemitteilung | Wahlprüfsteine
Ergänzung 04.10.2021 | ASW Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2021 | BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN: „Das private Sicherheitsgewerbe ist Teil der deutschen Sicherheitsarchitektur. Die Zuständigkeit des BMI ist daher inhaltlich begründet.“ „Wir GRÜNE begrüßen daher den Wechsel der Zuständigkeit ausdrücklich.“ ASW Wahlprüfsteine
Ergänzung 04.10.2021 | „Hamburg spielt seit zwanzig Jahren eine bundesweit herausragende Rolle in der Diskussion über eine konstruktive und geregelte Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Sicherheitswirtschaft. Bundesweite Beachtung fand die Gründung der Forschungsstelle Sicherheitsgewerbe Ende 1999 an der Universität Hamburg, der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Polizeipräsidenten und der Landesgruppe Hamburg des BDSW im Jahre 2002 und der Einführung eines Studiengangs Sicherheitsmanagements an der damaligen Hochschule der Polizei.“ | Stärkung der Inneren Sicherheit durch Neuregelung des
Sicherheitsgewerberechts? | Flyer
Ergänzung 04.10.2021 | Blog von Günter Pumm Hamburg | Gesetz über private Sicherheitsdienste. Informationen
Ergänzung Dezember 2021 | Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und FDP. Seite 108, „Waffenrecht, Sicherheitsdienste“ letzter Satz: „Private Sicherheitsdienste werden wir mit verbindlichen Standards in einem eigenen Gesetz regulieren“
Ergänzung 08.01.2022 | Bundesweite Umfrage zu Sicherheitsfirmen in Sammellagern. Liebe Leute, wenn möglich, bitte Umfragebogen ausfüllen! In Bezug auf das geplante Sicherheitsgewerberecht, bittet die AG-Security / Lager-watch Netzwerk darum, sich an der Erhebung von Daten über Sicherheitsfirmen in Sammellagern zu beteiligen. https://aktionbleiberecht.de/?p=19510
Ergänzung 13.01.2022 | Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Entwurf eines Gesetzes zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/entwurf-gesetz-zum-uebergang-bewacherregister-vom-bafa-auf-staba.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Ergänzung 21.01.2022 | Entwurf eines Gesetzes zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/entwurf-gesetz-zum-uebergang-bewacherregister-vom-bafa-auf-staba.html
Ergänzung 01.10.2022 | Laut BMI wird demnächst der Gesetzesentwurf zum „Sicherheitsgewerbegesetz“ vorgelegt. Nach Frag den Staat steht die Verabschiedung des Sicherheitsgewerberechts des BMI im Anfang des Jahres 2023 an. https://fragdenstaat.de/dokumente/181772-bmi-zentrale-vorhaben-2022-2023/
Ergänzung 20.10.2022 | „Sicherheitsgewerbegesetz: Mehr Qualität in der Sicherheit?“ schreiben private Firmen die sich auf „Sicherheit spezialisiert“ haben. https://www.sicherheit.info/sicherheitsgewerbegesetz-mehr-qualitaet-in-der-sicherheit | https://aswnord.de/presse/bundesinnenministerin-nancy-faeser-spd-plant-erstmals-ein-eigenstaendiges-sicherheitsgewerbegesetz
Ergänzung 31.10.2022 | Kooperationsvereinbarung zwsichen dem Polizeipräsidium Land Brandenburg und dem BDSW https://fragdenstaat.de/dokumente/117792-brandenburg-landespolizei-kooperationsvertrag/
Freistaat Sachsen – „Beobachten – Erkennen – Melden“: Zusammenarbeit von Polizei und Sicherheitsunternehmen weiter gestärkt https://www.bdsw.de/presse/bdsw-pressemitteilungen/beobachten-erkennen-melden-zusammenarbeit-von-polizei-und-sicherheitsunternehmen-weiter-gestaerkt
Freistaat Bayen – Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei und Sicherheitswirtschaft https://www.bayern.de/kooperationsvereinbarung-zwischen-polizei-und-sicherheitswirtschaft/
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W. Schlecht
Anmerkung
Soziale und politische Rechte, einziger Garant für Sicherheit
Tatsächlich gibt es nur „Sicherheit“ wenn Menschen ihre Rechte wahrnehmen können und eine vielseitige soziale Sicherheit gesellschaftlich auch bedingungslos garantiert wird.