Keine Ausweitung der Befugnisse für das kommerzielle Sicherheitsgewerbe!
taz-Artikel | Pressemitteilung | Aktion Bleiberecht Freiburg hat zusammen mit zahlreichen anderen Organisation folgende Pressemitteilung herausgegeben: „Der Koalitionsvertrag der jetzigen Großen Koalition sah eine »Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz« vor. Im Juli 2020 wechselte dafür die Zuständigkeit vom Bundeswirtschafts- in das Bundesinnenministerium. Laut Bundesregierung stoppte die SARS-CoV-2-Pandemie die Planungen.
Wir befürchten eine Neuauflage dieses Vorhabens, zumal ein Papier des Bundesverbands der Deutschen Sicherheitswirtschaft vom Frühjahr 2021 auch von einer neuen Regierung hoheitliche Rechte für sich und Beschränkungen des Streikrechts fordert.(1)
Bündnis verschickt ›Wahlprüfsteine‹ an Bundestagsmitglieder und -kandidat*innen. Das Bündnis aus rund 30 bundes- und landesweit sowie international tätigen Organisationen möchte in vier Fragekomplexen Antworten von den Abgeordneten und Kandidat*innen zu den Forderungen des profitorientierten Sicherheitsgewerbes.“ Weitere Informationen: hier