Private Sicherheitsfirmen dürfen nicht in das Gewaltmonopol des Staates eingreifen!
Kläger nach Ghana abgeschoben! Spendenaufruf unten!
Radio Dreyeckland berichtet Live (Link kommt noch!) | SWR-Fernsehen | Badische Zeitung | Artikel wird weiter ergänzt 09.10.2021 | Im Rahmen des bundesweiten Aktionstags #NoLagernowhere – Keine Lager- Nirgendwo! Bezahlbarer Wohnraum für ALLE! demonstrierten in Freiburg etwa 250 Personen gegen das politische System der Flüchtlingsaufnahme in Baden-Württemberg.
Bewohner*innen werden Nutzer*innen: In den Erstaufnahmeeinrichtungen wird intensiv in die Grundrechte der Bewohner*innen eingegriffen, die in der Verwaltunsgssprache als „Nutzer*innen“ bezeichnet werden. Die Grundrechtseingriffe bestätigt auch ein Rechtsgutachten zur Hausordnung, die aktuell in allen Erstaufnahmeeinrichtungen von Baden-Württemberg gilt. In zahlreichen Redebeiträgen wurden Grundrechte eingefordert und ein Ende eines Aufnahmesystems, das ein fremdbestimmtes, ausgegrenztes, kontrolliertes und prekäres Leben zur Folge hat, gefordert. 18 Monate und mehr werden Menschen gezwungen unter politisch gewollten Verhältnissen zu leben. Die Stadt Freiburg muss sich politisch klar gegen die intensiven Grundrechtseingriffe aussprechen!
Grundrechtseingriffe: Um die Grundrechtseingriffe durchzusetzen, braucht es ein nach außen hin abgeriegeltes Lager, dazu dient auch ein Besuchsverbot. Eine Privatheit können die Bewohner*innen in der Einrichtung nicht entwickeln, da den „Nutzer*innen angesichts der Regelungsdichte der Hausordnung keine ansatzweise qualitativ bemerkenswerte Privatheit verbleibt“ so das Verwaltungsgericht Stuttgart und die Landesregierung. D. h. keine abschließbaren Zimmer, kein Fernsehen und Essensverbot auf den Zimmern, tägliche Zimmerkontrollen, Eingangs-, Taschen-, Aufenthalts- und Anwesenheitskontrolle bei der Essensausgabe in der Kantine. Videoüberwachung und Besuchsverbote. Verbot der politischen Betätigung, selbst mündliche Aufrufe können sanktioniert werden und zu einer Verlegung der Person führen. Auf der Strecke bleiben die Handlungsfreiheit der Person, das Persönlichkeitsrecht und die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Rolle der privaten Sicherheitsfirmen: Um die Hausordnung und das vom Land erarbeitete politische Konzept der Erstaufnahmeeinrichtung durchsetzen zu können, braucht es private Sicherheitsfirmen. Sie sind allgegenwärtig, inner- und außerhalb des Geländes und der Gebäude und beteiligen sich an Zimmerbetretungen und -kontrollen. Sie werden vom Regierungspräsidium Freiburg in einer Grauzone eingesetzt, in der intensive Grundrechtseingriffe in der Praxis gegeben sind. Dies obwohl private Sicherheitsfirmen dem Zivilrecht unterliegen und nicht mehr tun dürfen als jedermensch auch. Eine Beleihung, d. h. das Recht in Grundrechte eingreifen zu dürfen, ist nirgendwo gesetzlich geregelt. Private Sicherheitsfirmen setzen damit den Status quo der intensiven Grundrechtseinschränkungen, ein politisches Programm 40 jähriger baden württembergischer Lagerpolitik, durch. Das darf nicht sein!
Weitere Einschränkungen: Neben den in der Hausordnung niedergelegten Grundrechtsverletzungen wirken noch Einschränkungen und Verbote nach Bundesgesetzen. Arbeits- und Ausbildungsverbot, Residenzpflicht d. h. die Bewohner*innen dürfen den Stadtkreis Freiburg nicht verlassen, eine Vollverpflegung und vielen mehr.
Geflüchteter abgeschoben: Ein Geflüchteter der gegen die Grundrechtsverletzungen geklagt hat, wurde nach Ghana abgeschoben. Mehr Informationen und ein Spendenaufruf hier.