Etwa 15.000 Personen müssen in Baden-Württemberg mit einer Duldung leben
Polizei – Abschiebegruppen: In Baden-Württemberg existieren derzeit vier polizeiliche Abschiebegruppen – die orientiert an den Zuständigkeiten der Regierungspräsidien – bei den Polizeipräsidien Freiburg, Offenburg, Ludwigsburg und Reutlingen verortet sind. Es existiert eine flexible Personalgestaltung die es ermöglicht Unterstützung auch aus anderen Organisationseinheiten der Polizei zu erhalten.
Abschiebehaft Pforzheim: Im Abschiebegefängnis Pforzheim werden aktuell 29 Abschiebegewahrsamsplätze durch das Justizministerium aufgebaut. Im Herbst 2015 wurde die Abteilung 8 beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestärkt, das Referat 84 (Abschiebehaft) sowie das Querschnittsreferat 88 eingerichtet. Nach dem Ministerium für Justiz ist die „zuverlässigste Methode zur Sicherung der Abschiebung die vorherige Verbringung in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam.“
Im Referat 81, das für die „Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen“ zuständig ist, arbeiten derzeit 69 Angestellte. Im Regionalen Sonderstab „Gefährliche Ausländer (RSGA)“ sind drei Personen angestellt.
Regierungspräsidium Karlsruhe: Beim Regierungspräsidium Karlsruhe arbeiten in den Aufgabenbereichen Asylrecht, Rückführung und Ausweisung 2015 = 175, 2016 = 244, 2017 = 245, 2018 = 247, 2019 = 247, 2020 = 250 und 2021 = 251 Angestellte. Die Regierung behält sich vor, gegebenermaßen die Zahlen der Beschäftigten zu erhöhen.
Duldungen – Mit Stand vom 31. Oktober 2021 besitzen 12.613 Personen eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG und 2.429 Personen eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60b Abs. 1 AufenthG.
Abschiebungen – Nach dem Regierungspräsidium Karlsruhe sind die gesetzlichen Grundlagen um Personen abschieben zu können, ausreichend. „Die Mehrzahl der Problemstellungen im Bereich der praktischen Rückführung sind tatsächlicher Natur, die von den Behörden der Länder kaum oder gar nicht beeinflussbar sind. Die Herausforderungen liegen, insbesondere bezüglich mangelnder Kooperation der Herkunftsländer bei der Rücknahme ihrer eigenen Staatsangehörigen oder bei der Identifiezierung derselben, überwiegend beim Bund,“ so das Ministerium der Justiz ( Drucksache 17/1185) Die mangelnde Kooperation der Herkunftsländer zeigt, dass das deutsche Abschiebesystem von zahlreichen Staaten in Frage gestellt wird.
Integrationsmanagements Baden-Württemberg: Mit Stand vom 26. November 2021 sind 1.052 Personen im ‚Integrationsmanagement‘ beschäftigt. 2022 werden die Zahlen in etwa gleich bleiben. Im Pakt für Integration sind insgesamt 70 Mio. Euro veranschlagt.