Beteiligt euch an der bundesweiten Kampagne 2023 und an der Aktionswoche vom 20. bis 26 Mai 2023 um die ersatzlose Streichung des ausgrenzenden Asylbewerberleistungsgesetz zu erreichen. Dazu ruft der Arbeitskreis kritische Sozialarbeit Freiburg auf. Aufruf siehe unten!
Stand 02.12.2022 | Artikel wird weiter ergänzt | Am 26. Mai 19931 hat der Deutsche Bundestag ein spezielles Gesetz (Asylbewerberleistungsgesetz = AsylbLG) beschlossen und grenzt bis heute geflüchtete Menschen aus der Sozialhilfe aus. Damit leben Geflüchtete weit unterhalb des in der BRD anerkannten minimalen Existenzminimums mit dem Diktat der Sachleistungs- und eingeschränkter Gesundheitsversorgung. „Für besonderen Aufwand für die zu verstärkenden Sachleistungen werden ca. 500 Mio. DM, … jährlich angesetzt“2, so der Gesetzentwurf. Die „Mehrkosten für eine Sachleistung“versorgung hat sich 1995 „um weitere 250 Mio. DM“ erhöht.3 So werden bis heute hunderte Millionen DM/Euro für ausgrenzende und rassistische Politik ausgegeben.
Ein*e Geflüchtete*r (Einzelperson) bekommt in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EA) aktuell nach dem AsylbLG 5,21 € für Essen pro Tag als Sachleistung. Die Catering-Firma4 erhält zusätzlich Geld (z. B. 6,43 €/Person)5 vom Land für ihre Catering-Tätigkeit (Kantine), also oft mehr als Geflüchtete selbst für Essen bekommen. Kochen ist in EAen verboten.
Wie kam es zu dem Asylbewerberleistungsgesetz?
1978 stellten etwa 33.000 und 1980 etwa 108.000 Geflüchtete einen Asylantrag. Danach sanken die Zahlen wieder. Hintergründe der Zunahme waren die Kriege in Äthiopien, Libanon und Sri Lanka, die islamische Revolution im Iran und die Militärputsche 1980 in der Türkei und in Polen. Unter den Bundesländern kam es zum Streit um die Aufnahme. Die parlamentarische Politik reagierte 1978 und 1980 bereits mit Gesetzen „zur Beschleunigung der Asylverfahren“. Baden-Württemberg (BW) erließ als erstes Bundesland „flankierende Maßnahmen“, ordnete eine Unterbringung mit einer Wohnsitzauflage ab dem 15. September 1980 in Sammellagern6 an. Weiterhin wurde erstmals ein Arbeitsverbot und eine Sachleistungsversorgung7 eingeführt. Im Oktober 1980 meinte Herr Wack, Leiter der ersten Zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge (ZASt-Karlsruhe) in Deutschland, dass ein „Arbeitsverbot“ und „Sozialhilfe in Sachleistungen“8 als Abschreckung wirksam seien. Seitdem hat die parlamentarische Politik in BW erheblich zum Abbau von Flüchtlings- und Aufenthaltsrechten beigetragen. Sammellager wurden unter der Leitung des Regierungspräsidium Karlsruhe zum Experimentierfeld. So ist es kein Zufall, dass fast zeitgleich zum Karlsruhe Modell9, nachdem Geflüchtete in zentralen Lagern isoliert und ohne seriöse Beratung durch das Verfahren geschleust wurden, Innenminister Schlee von Baden-Württemberg am 12. Oktober 1990 im Bundesrat die Idee eines Asylbewerberleistungsgesetzes vorstellte. „Aus diesem Grund haben wir auch selbst mit dem Asylbewerberleistungsgesetz einen praktikablen Vorschlag für eine asylspezifische Regelung und eine aufgabengerechte Verteilung der Kostenlast unterbreitet… .“10 Mit dem Rundschreiben 60/1993 des Landkreistag BW vom 23. Februar 1993 wurden bereits die Landratsämter darüber informiert, „dass der Parteienkompromiß über die Änderung des Asylrechts ein eigenständiges Gesetz über die Gewährung von Leistungen ausserhalb des Bundessozialhilfegesetzes vorsieht.11 Im Rundschreiben 99/1993 wird betont, da Geflüchtete „keine Leistungen der Sozialhilfe erhalten, können künftig Asylbewerber auch keine soziale Betreuung im Rahmen der Sozialhilfe mehr erhalten“ Deshalb sind „Betreuungsverträge“ bis zum „31.12.1993 zu kündigen“.12 Am 30. Juni 1993 wurde das AsylbLG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Protest gegen das Gesetz von der ersten Stunde bis heute
Etwa 1.500 Menschen demonstrierten am 20. Juni 1992 vor dem bundesweit ersten Sammellager in Karlsruhe gegen eine mögliche Asylgrundrechtsänderung. Noch bevor die Sozialleistungs-Kürzungen beschlossen wurden, wurde 1992 das Asylverfahrensgesetz geändert und „Bezirksstellen für Asyl“ in BW installiert. Es waren Massenlager in den Regierungsbezirken, u. a. auch in Freiburg, in denen abgesenkte Leistungen durchgesetzt wurden und die Asylverfahren nur 6 Wochen dauern sollten. 1992 war ein Protestjahr in Freiburg mit vielen Demos und Aktionen.
1.500 Menschen demonstrieren 1992 in Karlsruhe vor dem ersten Sammellager in Deutschland gegen die Lagerpolitik der baden-württembergischen Landesregierung
Am 26. September 1992 kam es zu einer größeren Aktion mit mehreren hundert Menschen gegen die Bezirkstelle in Freiburg/Vauban. Am 19.06.1993 wurde gegen Essenspakete und Warengutscheine in Freiburg demonstriert. Am 12.10.1993 war die Umsetzung des AsylbLG Thema im Freiburger Gemeinderat. Die GEW Kreis Freiburg sprach sich gegen Sammellager aus. Freiburg stellte ab November 1993 auf Essenspakete um. Betroffen waren etwa 500 Geflüchtete.
Der Landkreis Emmendingen begann ab dem 1. Februar 1994 mit der Umsetzung des AsylbLG. Geflüchtete bekamen in den ersten 12 Monaten nur noch „Essenspakete“ (Liste mit Kalorienangaben, Essens- und Kochplan) . Damit wurde ein Existenzminimum weit unterhalb der bisherigen Sozialhilfe durchgesetzt. Geflüchtete wurden gleichfalls aus der bisherigen Gesundheitsversorgung ausgegrenzt. Krankenscheine gab es nur noch über Sozialämter. Für eine „Rücknahme des Asylbewerberleistungsgesetzes“ demonstrierten am 29. Januar 1994 Geflüchtete, SAGA, Waldkircher Gruppen, das DGB-Ortskartell Waldkirch und zahlreiche weitere Initiativen in Emmendingen.
Am 5. März 1994 erschien in der Badischen Zeitung im Namen der Freiburger „Ärzteinitiative für Flüchtlinge“ eine Anzeige gegen das Asylbewerberleistungsgesetz, die von mehr als einhundert Ärzten unterzeichnet wurde.
Am 26. Februar 1994 wird eine Resolution der Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine Zweiklassenmedizin verabschiedet. In einem Offener Brief wird das Landratsamt Emmendingen aufgefordert, das diskriminierende Leistungsgesetz nicht umzusetzen. Bundesweit rufen PRO ASYL e.V. und der DGB-Bundesvorstand, Abteilung ausländische Arbeitnehmer, zur Solidarität mit den Betroffenen auf, die Sachleistungsversorgung zu thematisieren, Gutscheine und Pakete ab zukaufen, und Aktionen gegen das AsylbLG durchzuführen. Nach dem Beschluss des VGH Mannheim vom 8.4.1994 ist eine „Naturalienversorgung“ nur in bestimmten Sammelunterkünfte, nicht jedoch in Gemeinschaftswohnungen erlaubt. Die Versorgung mit Essenspakte wurde nicht gestoppt.13 Am 4. Mai 1994 fand vor dem Innenministerium in Stuttgart eine Demonstration für die Abschaffung des Sachleistungsprinzip statt. Gruppen aus Freiburg, Emmendingen, Reutlingen, Tübingen, Stuttgart und weiteren Orten riefen zwischen dem 25. April und 4. Mai 1994 zur landesweiten Aktionswoche auf. Mit der Aktion „Rückkauf eines Menschenrechts!“ wurde in Stuttgart dazu aufgerufen den Geflüchteten die Essenspakete ab zukaufen um das Sachleistungssystem zu unterlaufen. In den mehr als 50 Sammellagern ob Freiburg, Schramberg, Villingen, Rheinfelden, Offenburg oder in anderen Orten kam es immer wieder zu unterschiedlichen Protestaktionen (Paket-Boykott, Demonstrationen, Hungerstreik etc.) gegen die ausgrenzende Behandlung durch die Behörden.
Hier eine Liste der damaligen Sammellager!
Lebensverhältnisse 1996 im Sammellager in Kehl – Baden
Am 24.10.1995 liegt bereits der erste Entwurf zur Änderung des AsylbLG vor. Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche14 „lehnt – abgesehen von wenigen Einzelpunkten – den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Auch PRO ASYL tritt für ein sozioökonomisches Existenzminimum für alle ein. In einem Seminar zur Verschärfung des Gesetzes führte Rechtsanwalt Stiegeler (Freiburg) aus, dass „das AsylbLG den Prozess fortsetze, in dem Flüchtlinge zu Objekten staatlicher Verwaltungsmacht gemacht werden, in einem Umfang, der sonst nur aus Gefängnissen und psychiatrischen Anstalten bekannt ist.“15 Mit dem neuen Gesetz wird die Sachleistungsversorgung auf drei Jahre ausgedehnt. Bis zum 1. Januar 1998 sollen die Einschränkungen für alle Geduldete gelten, egal wie lange sie hier leben. Der Verwaltungsaufwand der Sachleistungsversorgung liegt pro Person bei 134 DM.
Chronik der Auseinandersetzungen 1998 gegen die Fremdversorgung durch Sachleistungen im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Das Regierungspräsidium Freiburg reagierte auf den Protest und meinte am 20.04.1998, dass auch „andere Lösungen, wie etwa das angesprochene Kundenkontoblatt-Verfahren, denkbar sei.“ So wurde in der „Bezirksstelle für Asyl“ in Offenburg ein spezieller Lagershop eingerichtet bei dem die Bewohner*innen Punkte erhalten, die sie dann als Zahlungsmittel in dem hauseigenen Shop, der ausschließlich für Geflüchtete eingerichtet wurde, verwenden.
Die Proteste gegen das Asylbewerleistungsgetz wurden weiter geführt.
Am 16. November 1998 (Seite 55) und 2001 wurden Delegationen vom Südbadischen Aktionsbündnis gegen Abschiebungen (SAGA) vom UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Genf gehört. Dort fand die mündlich Anhörung über den von SAGA und FIAN eingegebenen Parallelbericht an die UN, der sich auch mit dem Asylbewerberleistungsgesetz auseinandersetzte, statt. In den Cocluding Observation hat sich später das UN-Komitee „besorgt über die Rechtsstellung der Asylbewerber in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die lange Dauer der Asylverfahren und ihre wirtschaftlichen und gesundheitlichen Rechte in der Zeit bis zur Entscheidung über den Asylantrag“ gezeigt.16
Paralellbericht wird 2001 mündlich vor dem UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vertreten.
Der Ausschuss ersucht die Bundesrepublik Deutschland „unverzügliche“ Maßnahmen … zu ergreifen“ um das „Recht auf angemessene Wohnbedingungen“ zu verbessern und den „Flüchtlingen gesundheitliche, wirtschaftliche und Bildungsrechte in Übereinstimmung mit dem Pakt“ zu gewähren. (Exkurs: Der Bundestag hat am 9. November 2022 „für eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt gestimmt“ und damit endlich Individualbeschwerden vor dem UN-Ausschuss ermöglicht.17) Nach der Stellungnahme des UN-Komitees wurden bei den Behörden zahlreiche Anträge nach Geldleistungen gestellt, ohne Erfolg.
Im Juli 1999 kam es im Sammellager der Bissierstraße in Freiburg zum Protest. Die Bewohner*innen beklagen, dass alle bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Lager leben müssen und von einer Firma aus Schwäbisch-Gmünd mit Essenspakete fremd versorgt werden. Die Lebensmittelzuteilungen sind laut Regierungspräsidium Freiburg auch als Kontrollsystem gedacht.18
Vom 21. April bis zum 1. Mai 2000 fand in Jena ein Flüchtlingskongress gegen die soziale Ausgrenzung statt. Organisiert von The Voice Afrika Forum, Jena. Mehrere hundert Personen nahmen an der mehrtägigen Konferenz teil.
Die SPD Gemeinderatsfraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiburg stellen im März 2004 einen Antrag auf Abschaffung von Sachleistungen. Zuvor kam ein von der Stadt beauftragtes Rechtgutachten zu dem Schluss, dass eine Sachleistungsversorgung gegen das Grundgesetz verstößt.19 Nach Veröffentlichung des Gutachtens wurden in Freiburg 2004 Chipkarten zum Einkauf in bestimmten Supermärkten eingeführt.20 Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde zum Dauerbrenner. 2009 sprach sich Aktion Bleiberecht21 mit einer Aufklärungskampagne dagegen aus.
In der Bezirksstelle für Asyl in Freiburg kam es zu Hungerstreiks und Boykottaktionen gegen die damalige Kantinenversorgung. Auch der lange Aufenthalt in Sammellager und damit die soziale Asugrenzung war immer wieder Auslöser für politische Protestaktionen.
In Baden-Württemberg gab es 2011 in 19 Landkreisen noch Essenspakte, in 14 spezielle Shopsysteme und in 22 Landkreisen ein ausgrenzendes Gutscheinsystem die einen Einkauf nur bei speziellen Supermärkten zu festgelegten Zeiten für bestimmte Waren erlaubten.22 Über 600 Personen demonstrieren im Februar 2011 in Freiburg gegen das Asylbewerberleistungsgesetz.23 In Nürnberg trfen sich am 19./20. Februar 2011 zahlreiche Gruppen um eine bundesweiten Kampagne gegen das Asylbewerberleistungsgesetz, die „Residenzpflicht“, Lagerisolation & rassistische Sondergesetzgebung vorzubereiten.
Mehrfach wurde das Asylbewerberleistungsgesetz geändert.24 Auch nach dem Urteil des BverfG 2012 kam es kaum zu Verbesserungen. 2014 wurde mit den GRÜNEN der Deal ausgehandelt, dass Geflüchtete Geldleistungen erhalten, wenn die Grünen der Einstufung der Balkanländer als „sicheren Herkunftsländer“ zustimmen. Als einer der letzten Landkreise gewährt Freiburg 2014 Geldleistungen an Geflüchtete. Zuletzt traten am 1. September 2019 Änderungen im AsylbLG in Kraft.
Die Geschichte von rassistischer Ausgrenzung durch das Asylbewerberleistungsgesetz ist auf der Seite des Flüchtlingsrates Berlin gut dokumentiert.25 Bis zum heutigen Tag, wird der Protest für die Abschaffung des AsylbLG in allen Bundesländer geführt. In Freiburg wird gegen eine Fremdversorgung und Vollverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung protestiert und eine Änderung des Asyl-Aufnahmesystem gefordert.26
02.12.2022: Der Beitrag wird mit Dokumenten, Bildern und Beiträgen weiter ergänzt. Es lohnt sich immer wieder raun zu schauen.
30 Jahre danach fordern wir ein Ende der Relativierung der Menschenwürde und die ersatzlose Streichung des Asylbewerberleistungsgesetz!
1Am 30. Juni 1993 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 1. November 1993 in Kraft getreten.
4https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/5000/15_5796_D.pdf
5https://archiv.afd-fraktion-sachsen.de/files/afd/fraktion-sachsen/Dokumente/Kleine%20Anfragen/2019/7_Drs_948_1_1_1_.pdf
6Erlass des Innenministeriums vom 28.07.1980
7Im August 1980 wurde in BW ein Merkblatt an Asylsuchende verteilt, in dem mitgeteilt wurde, dass nun ein Arbeitsverbot für die Dauer des Asylverfahrens existiere, sie in Sammelunterkünften Gemeinschaftsverpflegung erhalten und Geldzahlungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht mehr gewährt werden. Sollten Anordnungen der Behörden nicht befolgt werden… führe das zu Abschiebungen.
8Badische Neueste Nachrichten – Karlsruhe 15.10.1980
10https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/1990/Plenarprotokoll-622.pdf;jsessionid=F70B78296E60F755169BA61EC14BE4C1.1_cid374?__blob=publicationFile&v=2
11Rundschreiben 60/1993 des Landkreistages, Eilt sehr! Vom 23. Februar 1993
12Rundschreiben 99/1993 des Landkreistages, vom 16. März 1993
13Artikel Stuttgarter Nachrichten vom 28.04.1994
14Stellungnahme des Diakonischen Werk, Stuttgart den 17.11.1995
15Protokoll eines Seminars über die geplante Änderung des AsylbLG 1995
16Badische Zeitung 20. März 1999, Vereinte Nationen rügen Deutschland, Kritik an der Situation von Flüchtlingen, Obdachlosen, Aidskranken – Keine Reaktion aus Bonn
18Flugblatt von Geflüchteten, wohnhaft in der Bissierstraße in Freiburg, Juli 1999
19https://www.aktionbleiberecht.de/blog/wp-content/uploads/2020/09/Rechtsgutachten-2003-Sachleistungsversorgung-Stadt-Freiburg-1.pdf
21https://www.aktionbleiberecht.de/zeug/kommunaler-prozess/Drucksachen/abr_KommProz_Flyer_A6_2_1,36EUR.pdf