Zweiter Brief an kommunale Verantwortliche

STOPPEN SIE die AUTORITÄRE BEZAHLKARTE!

Oberbürgermeister Martin Horn | Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach | Fraktionen und Mitglieder im Freiburger Gemeinderat

Stoppen Sie die Bezahlkarte für Geflüchtete! | Keine Bezahlkarte in Freiburg und anderswo!

Zweiter Brief an die Stadt Freiburg | Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, sehr geehrter Herr Sozialbürgermeister von Kirchbach, sehr geehrte Mitglieder des Freiburger Gemeinderats,

wir wenden uns mit einem erneuten Schreiben an Sie und fordern Sie eindringlich dazu auf, sich gegen die Einführung einer verpflichtenden autoritären Bezahlkarte für Geflüchtete in Freiburg einzusetzen. Wir fordern keine weiteren Eingriffe in soziale Rechte von geflüchteten Menschen.

Nach einer Antwort des Ministerium für Justiz und für Migration (Landtags-Drucksache 17/7227 Antwort 23.8.2024) soll die Bezahlkarte „für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG eingeführt werden – auch für Personen, die bereits über ein deutsches Bankkonto verfügen.“ Einer weiteren Antwort des Ministeriums (Landtagsdrucksache 17/7132 – Antwort 9.8.2024 ) ist zu entnehmen, dass „die Bürgermeisterämter der Stadtkreise und die Landratsämter“ bei der Einführung der autoritären Bezahlkarte „als untere Verwaltungsbehörden tätig sind“. „Die Landesregierung beabsichtigt, die Bezahlkarte flächendeckend einzuführen.“ Baden-Württemberg will für die geplante „flächendeckende Einführung“ der Bezahlkarte das meiste Geld aller Bundesländer ausgeben.

Mit der autoritären Bezahlkarte wird die Autonomie der Leistungsberechtigen erheblich eingeschränkt. Eingriffe in die Handlungsfreiheit, in die Selbstbestimmung und in das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum werden die Folgen der Bezahlkarte sein. Ebenfalls sehr fragwürdig ist die Gewährleistung von Datenschutz.

In Erstaufnahmeeinrichtungen wird die Bezahlkarte zu weiteren Einschränkungen führen. In einem Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 19. August 2024 wird u. a. festgestellt, dass weder eine Einsichtnahme in den Guthabenstand der Bezahlkarte noch eine pauschale Einschränkung auf Postleitzahlen-Gebiete durch die Behörden erlaubt sind.

Auch wenn die Einführung der autoritären Bezahlkarte nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz nicht in die Zuständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung fällt, ist die Stadt Freiburg auf Verwaltungsebene dafür zuständig. Der Gemeinderat kann einen symbolischen Beschluss gegen die Bezahlkarte fassen und bei Verhandlungen mit dem Land darauf hinwirken, dass die Einführung der Bezahlkarte den Stadt- und Landkreisen überlassen bleibt. Das ist das Mindeste, zu dem der Freiburger Gemeinderat gegenüber einer solidarischen Stadt verpflichtet ist.

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz §2 (4) ist die untere Verwaltungsbehörde (Kreise) für die von ihr erlassenen Verwaltungsakte auf dem Gebiet des Asylbewerberlesitungsgesetzes zuständig.

Die örtlichen Behörden sind damit zwingend verpflichtet die Verfügung der Bezahlkarte in jedem Einzelfall zu begründen. Dazu muss eine schriftliche Anhörung stattfinden. Ein Änderungsbescheid muss ergehen, und es wird zu Widersprüchen und Klagen kommen. All dieser Verwaltungsaufwand wird auf die Behörden zukommen, wenn das Land, wie geplant, eine autoritäre Bezahlkarte generell für alle Geflüchtete verfügen wird.

Wir fordern Sie als Fraktion im Gemeinderat Freiburg dazu auf, sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte einzusetzen. Die Bezahlkarte ist und bleibt ein ausgrenzendes Projekt. Die Einführung der Bezahlkarte stigmatisiert die Betroffenen und fördert nur eines: Ausgrenzung und Rassismus in diesem Land.

Wir fordern Sie als Oberbürgermeister, als Sozialbürgermeister und als Stadträt*innen der

Stadt Freiburg auf: Treten Sie gegen die Einführung der Bezahlkarte ein!