Gesetzespaket zum Ausländerrecht

Presseerklärung / PRO ASYL /10. März 2011

PRO ASYL: Populistische Verschärfungen im Gegenzug zum Bleiberecht für wenige

Wie heute bekannt wurde hat die schwarz-gelbe Koalition Änderungsvorschläge zu ihrem eigenen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zwangsehen vorgelegt. Im Schnellverfahren will die Koalition eine neue Verschärfungsrunde im Ausländerrecht einläuten. Offensichtlich sollen populistische Verschärfungen im Gegenzug zum Bleiberecht für einen kleinen Teil der Geduldeten erkauft werden.

PRO ASYL sieht die neuen Sanktionen beim Nichtbestehen eines Sprachtests als blanken Populismus an. Die Bundesregierung sollte ein ausreichendes Angebot an Sprachkursen schaffen anstatt Migranten und Migranten als „Integrationsverweigerer“ zu stigmatisieren.
In dem Gesetzespaket ist außerdem die vom Bundesrat vorgeschlagene Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche enthalten – allerdings mit Verschlechterungen. Der Bundesrat hatte im Dezember 2010 eine neue Regelung vorgeschlagen, wonach Jugendliche nach sechsjährigem Aufenthalt und ebenso langem „erfolgreichen“ Schulbesuch ein Bleiberecht erlangen können. PRO ASYL kritisiert, dass der einstimmig gemachte Vorschlag des Bundesrates nun noch weiter verschärft werden soll und eine allgemeine Bleiberechtsregelung für die Geduldeten auf die lange Bank geschoben wird.

Mit dem Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche wird ein Großteil der Geduldeten schlicht übergangen. PRO ASYL schätzt, dass nur etwa 7.000-7.500 Personen von dem Bleiberecht profitieren würden. Für das Gros der heute rund 86.000 Geduldeten, von denen rund zwei Drittel bereits länger als sechs Jahre in Deutschland leben, würde es wieder keine Lösung geben.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll das Bleiberecht für die Eltern der gut integrierten Jugendlichen nun unter erheblich strengeren Anforderungen erteilt werden als es der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Der Beschluss des Bundesrats ließ eine „überwiegende Lebensunterhaltssicherung“ seitens der Eltern ausreichen. Dies ist angesichts dessen, dass die Betroffenen über Jahre vom Arbeitsmarkt gesetzlich ferngehalten wurden, eine realistische Regelung. Dagegen will die Bundesregierung nun eine vollständige Lebensunterhaltssicherung voraussetzen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass für die Eltern das Bleiberecht schlicht nicht erreichbar ist und sie spätestens mit der Volljährigkeit ihrer Kinder mit ihrer eigenen Abschiebung rechnen müssen.

Auf Bedenken stößt weiterhin das Kriterium eines „erfolgreichen Schulbesuchs“. Es ist mit einem vertrauensvollen Lehrer-Schüler-Verhältnis unvereinbar, dass Einschätzungen von Schulen und Lehrern darüber entscheiden, ob die Betroffenen abgeschoben werden oder nicht. Was ein erfolgreicher Schulbesuch sein soll, ist so unbestimmt, dass der Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Die Vorgriffsregelungen verschiedener Länder haben bereits gezeigt, dass es zu einer extrem uneinheitlichen Anwendung dieses Kriteriums kommen würde.

PRO ASYL appelliert an die politisch Verantwortlichen, eine bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung zu schaffen, die sich an den Realitäten der in Deutschland lebenden Menschen orientiert und auch in Zukunft den langjährig hier Lebenden eine wirkliche Perspektive eröffnet.

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