Erklärung der Antirassistischen Konferenz Baden-Württemberg am 18. September 2014
Ein Teilnehmer der Antirassistischen Konferenz Baden-Württemberg ist am Samstag Opfer einer rassistischen Polizeikontrolle geworden. Die Kontrolle fand vermutlich im Rahmen der europaweiten Polizeioperation „Mos Maiorum“ statt. Der Betroffene kündigt an, rechtlich gegen die Bundespolizei vorzugehen.
Der Togolese Antony E. war mit vier weiteren Aktivist*innen auf dem Weg von Freiburg zur Antirassistischen Konferenz in Stuttgart, als das Auto in der Nähe von Donaueschingen von zwei Beamten der Bundespolizei beobachtet und sodann angehalten wurde. Die Polizisten gaben an, Kontrollen gegen „illegale Migration“ durchzuführen. Auf die Frage, warum ausgerechnet dieses Auto herausgegriffen wurde, antwortete ein Polizist, dass die Hautfarbe bei der Auswahl „nicht ausgeklammert“ werden könne. Dass es sich um eine rassistische Polizeikontrolle handelt, wird dadurch bestätigt, dass wenige Minuten später von den gleichen Beamten ein weiteres Auto angehalten wurde, das Insassen mit schwarzer Hautfarbe hatte. Wiederum bestätigten die Polizeibeamten, dass die Hautfarbe der Insassen mit ausschlaggebend für die „verdachtsunabhängige Polizeikontrolle“ war. Ein Teilnehmer der Antirassistischen Konferenz war Zeuge dieser Kontrolle.
Bei beiden Kontrollen handelt es sich offensichtlich um Maßnahmen, die nicht nur rassistisch, sondern auch rechtswidrig sind. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat 2012 entschieden, dass Kontrollen, die an die Hautfarbe anknüpfen, gegen das Diskriminierungsverbot des Artikel 3 Grundgesetz verstoßen.
Antony E. und die anderen Freiburger Aktivist*innen kündigen an, rechtlich gegen die Kontrolle vorzugehen. Sie haben sich Dienstnummern der Polizisten geben lassen, Gedächtnisprotokolle angefertigt und bereits Kontakt zu einer Anwältin aufgenommen. Für Antony E. ist es nicht die erste Erfahrung dieser Art. „Ich bin es leid, ständig von der Polizei kontrolliert zu werden“, erklärt der Togolese. Zumeist scheitern Verfahren gegen Polizeibeamte daran, dass die diskriminierende Auswahl nicht nachgewiesen werden kann. Bei der Kontrolle am Samstag hat der Polizist jedoch selbst zugegeben, dass die Hautfarbe eine Rolle gespielt hat.
Die Kontrolle fand vermutlich im Rahmen der zur Zeit stattfindenden europaweiten Polizeioperation „Mos Maiorum“ statt. Vom 13. bis zum 26. Oktober wird in 25 EU-Mitgliedsstaaten auf Initiative der italienischen Ratspräsidentschaft nach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere gefahndet. Involviert in diese Aktion ist auch die europäische Grenzschutzagentur Frontex.
Die Antirassistische Konferenz Baden-Württemberg verurteilt die europäische Polizeioperation und fordert die sofortige Beendigung. Den deutschen Gesetzgeber fordert sie auf, die Rechtsgrundlage für verdachtsunabhängige Identitätsfeststellungen abzuschaffen, da diese zwangsläufig zu rassistischen Kontrollen führt.
Weitere Informationen
Antirassistisches Netzwerk Baden-Württemberg: www.stop-deportation.de
Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: 7 A 10532/12.OVG
Kampagne gegen Racial Profiling: www.stoppt-racial-profiling.de
Reisewarnung gegen „Mos Maiorum“: www.travelwarning.blogsport.eu
Map Mos Maiorum: http://map.nadir.org/ushahidi/