GRÜNE belügen die Öffentlichkeit

Grüne täuschen die Öffentlichkeit , um ihr Einknicken beim AsylbLG zu rechtfertigen

Die Gesundheitsversorgung kann nach § 264 Abs 1 SGB V schon heute an eine Krankenkasse übertragenund über eine Gesundheitskarte abgewickelt werden.Hamburg und Bremen machen das schon seit 2005 bzw 2012 bereits nach geltendem Recht. Beide Länder geben Gesundheitskarten nach § 4 AsylbLG iVm § 264 Abs 1 SGB V an alle dort lebenden AsylbLG-Berechtigten aus, und gewähren in großzügiger Rechtsauslegung des § 4 AsylbLG de fakto den gleichen Leistungsumfang wie für gesetzlich Versicherte, siehe ausführlich www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Bremer_Modell_Medizin_AsylbLG.pdf. Dazu braucht es kein neues Gesetz. Auch künftig soll es laut Tarek al Wazir jedoch den Ländern überlassen bleiben, ob sie eine solche Gesundheitskarte ausgeben. Berlin zB. will das erklärtermaßen nicht. Die Karte kann auch künftig auf die lebensgefährliche Minimalmedizin beschränkt werden, denn am Umfang des Krankenbehandlungsanspruchs nach § 4 AsylbLG wurde garnichts geändert. Menschenrechtsverletzung durch Krankenkassen statt durch Sozialämter. Die können dann schonmal üben für die Zweiklassenmedizin.Man hätte stattdessen die Gesundheitskarte für alle Länder verbindlich einführen können. Dazu hätte nur die bestehende Regelung des § 264 Abs 2 SGB V, die schon jetzt für einen Teil der AsylbLG-Leistungsberechtigten nach einer Wartefrist von 15 Monaten (§ 2 AsylbLG) gleiche Leistungen der Krankenkassen und eine vollwertige Gesundheitskarte bundesweit vorschreibt, auf alle Leistungsberechtigten ausgeweitet werden müssen. Das ist nicht geschehen. Stattdessen wurde heute die 1993 geschaffene lebensgefährliche Minimalmedizin des § 4 AsylbLG im Bundesrat unverändert durchgewunken und für die Zukunft festgeschrieben.

Im Livestream Bundesrat begründen Tarek al Wazir (Grüne) und Olaf Scholz (SPD) ihre Zustimmung zum TOP AsylbLG:
http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/14/928/928-pk.html#top-

Dank der Zustimmung von Grünen, SPD und CDU(CSU im Bundesrat bleibt es beim diskriminierenden, Flüchtlinge von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgrenzenden Sondergesetz AsylbLG.

* Lebensgefährliche Minimalmedizin (§ 4 AsylbLG) wenn das Land es so will (und das wollen, wie die Praxis leider zeigt, die meisten Länder!),

* Sachleistungen und Sammellager für drei Monate zwingend (§ 3 AsylbLG) und wenn das Land es so will (zB Bayern und BaWü) auch darüber hinaus – obwohl die Länder garnicht in der Lage sind die Flüchtlinge angemessen unterzubringen,

* trickreiche Kürzungen am Regelsatz (Streichungen am Bedarf für Hausrat/Mobel, Putzmittel, Gesundheitsleistungen, Warmwasser, usw.) und Verweigerung von Mehrbedarfzuschlägen zB. für Schwangere,

* die Möglichkeit migrationspolitisch begründeter dauerhafter Sanktionen zur nochmaligen Absenkung des Regelsatzes noch weit unter das reguläre AsylbLG-Existenzminimum nach Gusto der örtlichen Behörden (§ 1a AsylbLG), und

* Ausschluss von der Arbeitsmarktintegration durch die Jobcenter nach dem SGB II.

Die Kostentragung durch den Bund ist zwar eine richtige Forderung. Hätte man das AsylbLG aber ganz abgeschafft, oder wie vom AS-Auschuss des Bundesrates gefordert wenigstens den direkten Übergang ins SGB II/XII nach 12 Moanten geregelt, müsste der Bund den Großteil der Kosten dauerhaft tragen. Jetzt zahlt der Bund nur eine kleinen Teil der Kosten, und auch nur für zwei Jahre.

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www.gruene.de belügt die Öffentlichkeit: Asylgesetze: Grüne erstreiten Verbesserungen für Flüchtlinge und Kommunen im Bundesrat
http://www.gruene.de/themen/buergerrechte-demokratie/asylgesetze-gruene-erstreiten-verbesserungen-fuer-fluechtlinge-und-kommunen-im-bundesrat.html

… Die grün-regierten Länder konnten heute im Bundesrat dazu beitragen und wichtige Verbesserungen für Flüchtlinge in den Kommunen durchsetzen. In Zukunft können Flüchtlinge in Deutschland die Gesundheitskarte bekommen. … Bisher konnten die Menschen nur unzureichend medizinisch versorgt werden. Das soll sich nun ändern. ….

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Ist die Menschenwürde für SPD und Grüne käuflich?Der federführende Bundesratsauschuss für Arbeit und Soziales hatte dem Bundesrat noch die Ablehung der AsylbLG-Novelle empfohlen. Der Ausschuss forderte Nachbesserungen: dass Personen mit Aufenthaltserlaubnis nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, dass Asylbewerber und Geduldete nach 12 Monaten direkt ins SGB II/XII integriert werden, und dass die Krankenbehandlung nach § 264 Absatz 2 SGB V auf die Krankenkassen übertragen wird:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0501-0600/513-1-14.pdf?__blob=publicationFile&v=1Siehe zur Kritik der heute im Bundesrat unverändert verabschiedeten AsylbLG-Novelle die gestrige PE von PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen2.php?post_id=698und die ausführliche Stellungnahme des Flüchtlingsrates Berlin im AS-Ausschuss des Bundestages, zur lebensgefährlichen Minimalmedizin siehe dort Seite 39 ff:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Classen_AsylbLG_2014_AS-Ausschuss.pdfDas BVerfG hat im Urteil vom 18.08.2012 zum AsylbLG klargestellt: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. Das nach Artikel 1 und 20 Grundgesetz zu gewährleistende menschenwürdige Existenzminimum stehe Deutschen und Ausländern gleichermaßen zu. Die Höhe der Bedarfssätze sei in einem nachvollziehbaren Verfahren betragsmäßig zu ermitteln und vom Gesetzgeber festzusetzen. Das Existenzminimum dürfe dabei nicht zum Zweck der Abschreckung gekürzt werden.

Nach dem Urteil des BVerfG ist die Abschaffung des AsylbLG die einzig mögliche Lösung.

Georg Classen