PRO ASYL fordert erneut die sofortige Streichung Mazedoniens von der Liste der Sicheren Herkunftsstaaten
Die Lage in Mazedonien ist brisant. Vor dem Hintergrund aktueller Äußerungen des
Präsidenten der deutsch-mazedonischen Gesellschaft und früheren Staatssekretärs im Bundesverteidigungsministerium, Walter Kolbow (SPD), erneuert PRO ASYL seine Forderung nach einer sofortigen Streichung Mazedoniens von der Liste der Sicheren Herkunftsstaaten. Dies kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung geschehen. So sieht es § 29 a Abs. 3 Asylverfahrensgesetz vor.
Kolbow hatte sich mit einer eindeutigen Einschätzung zur politischen Lage in Mazedonien zu Wort gemeldet. Demnach versucht der Regierungschef Mazedoniens, Nikola Gruevski, sich dadurch an der Macht zu halten, dass er ethnische Auseinandersetzungen schürt. Die Saarbrücker Zeitung vom 19.05.2015 zitiert Kolbow mit den Worten: „Das ist eine Lunte, die nicht nur glimmt, sondern bereits brennt.“
Kolbow ist nicht der einzige, der die bewaffneten Auseinandersetzungen mit mehr als 20 Toten vor zwei Wochen in der Stadt Kumanovo für eine möglicherweise von der Regierung inszenierte Aktion hält, den „Versuch, einen kleinen Krieg anzuzetteln, um von der Korruption im eigenen Bereich abzulenken“.
Die Bundesregierung ist gehalten, auf die spätestens jetzt deutlich gewordene Unsicherheit Mazedoniens zu reagieren. Bei der Einstufung des Landes als Sicherer Herkunftsstaat hat man Hinweise zur Instabilität des Landes ausgeblendet mit dem Ziel, mazedonische Asylsuchende nach einem Schnellverfahren abschieben zu können. Wenige Monate später erweist sich Mazedonien nun als das sprichwörtliche Pulverfass mit brennender Lunte.
„Auch von einer in der Flüchtlingspolitik von der Union getriebenen Sozialdemokratie darf man wohl erwarten, dass sie zur Selbstkorrektur in diesem so eindeutigen Fall bereit ist und aus der Einschätzung ihres Mazedonienexperten Kolbow die Konsequenz zieht,“ so Bernd Mesovic von PRO ASYL. Dazu gehören neben der Streichung von der Sichere-Herkunftsstaatenliste das Eintreten für eine sofortige Deeskalation des Konfliktes, z.B. durch Vermittlungsbemühungen der EU. Wenn nicht schnell gehandelt wird, dann können die Ereignisse in Mazedonien die Vorzeichen eines größeren politischen Konfliktes auf dem Balkan sein, der in Zeiten eines sich entwickelnden neuen kalten Krieges nicht nur in Mazedonien gewalttätige Formen der Konfliktaustragung befürchten lässt.
An die Spitze derer, die für die Herunternahme Mazedoniens von der Sichere-Herkunftsstaatenliste eintreten müssten, hätte sich nach Auffassung von PRO ASYL auch der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann zu setzen. Er war maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Ausdehnung der Sichere-Herkunftsstaatenregelung – auch auf Mazedonien – die Zustimmung der Bundesländer gefunden hatte. Damit ist die Korrektur der Fehlentscheidung, jedenfalls moralisch gesehen, nicht allein Sache der Regierungskoalition.
Zum Hintergrund:
§ 29a Abs. 3 AsylVfG
(3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, dass ein in Anlage II bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt, wenn Veränderungen in den rechtlichen oder politischen Verhältnissen dieses Staates die Annahme begründen, dass die in Artikel 16a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind. Die Verordnung tritt spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
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