Beschluss: Bearbeitung von Asylanträgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
1. Die IMK nimmt den „Bericht des Bundesministers des Innern zum Sachstand der Bearbeitung von Asylanträgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (Stand: 03.12.15) zur Kenntnis. Es besteht Einigkeit, dass eine weitere Beschleunigung der Asylverfahren erforderlich ist.
2. Sie begrüßt den stetigen, noch nicht ausreichenden personellen Aufwuchs im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), durch den die Kapazitäten für die Asylantragsbearbeitung erhöht werden, die Einrichtung weiterer Außenstellen des BAMF und besonderer Entscheidungszentren zur weiteren Beschleunigung der Abarbeitung der offenen Verfahren sowie das geplante Gesetz zur Verbesserung des Datenaustausches zwischen den am Asylverfahren beteiligten Behörden, das ein wichtiger Baustein für die künftige schnelle und identitätssichernde Registrierung von Personen, die als Asyl- und Schutzsuchende nach Deutschland einreisen, sein wird.
3. Die IMK nimmt zur Kenntnis, dass aus Gründen der Identitätssicherung und Missbrauchsunterbindung alle Schutzsuchenden künftig einer Einzelfallprüfung mit mündlicher Anhörung vor der Entscheidung über den Asylantrag zu unterziehen sind. Sie erwartet, dass die Verfahrensdauer sich dadurch nicht verlängert.
Die Innenministerkonferenz hat am 3. 12. 2015 zu Afghanistan folgendes beschlossen:
Beschluss – Polizeieinsatz in Afghanistan
1. Die IMK nimmt den „Sechsten ergänzenden Bericht der Arbeitsgruppe ‚Internationale Polizeimissionen‘ zur Evaluierung des bisherigen Einsatzes in Afghanistan, erweitert um die Informationen über die Planungen und gegebenenfalls schon eingeleiteten Maßnahmen zur Realisierung eines sicheren Einsatzes deutscher Polizeivollzugsbeamter in
Afghanistan ab 2016“ (Stand: 22.10.15) zur Kenntnis.
2. Sie betont die Wichtigkeit der Fortsetzung der deutschen Unterstützung für die afghanische Polizei. Sie erachtet die Fortführung des bilateralen Polizeiprojekts (GPPT) auch mit Blick auf die derzeitige Migrationslage für erforderlich. Deshalb sollen auch weiterhin bis zu 50 Polizeibeamtinnen und -beamten des Bundes und der Länder im GPPT sowie in der EUPOL Mission Afghanistan entsandt werden.noch TOP 9
3. Die IMK stellt fest, dass die Sicherheitslage in Afghanistan in einigen Regionen eine Rückkehr ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger grundsätzlich erlaubt.
4. Sie bittet die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für Rückführungen und freiwillige Ausreisen durch verbindliche Absprachen mit der afghanischen Regierung, UNHCR und IOM zu verbessern.
5. Die IMK kommt zu dem Ergebnis, dass Rückführungen in diese sicheren Regionen
Afghanistans dann möglich sind, wenn nicht im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dagegen sprechen.