Die digitale Flüchtlingskarte soll im Sommer 2016 eingeführt werden
Der neue Chef des Bundesamtes Frank-Jürgen Weise will die digitalisierte Flüchtlingskarte. Damit will er das „Registrierchaos beseitigen“. Die Asyl-Card ist jedoch keine neue Idee, sie war bereits vor 20 Jahren in der Diskussion. Damals gab es heftige Kritik dagegen. Heute, im digitalisierten Zeitalter, ist alles anders. Um die informelle Selbstbestimmung ist es schlecht bestellt. Im Dezember 2015 wurde das Datenaustauschverbesserungsgesetz auf den Weg gebracht. Auf dem Ausweis werden verschiedene Daten wie beispielsweise der Vor- und Nachname, das Geschlecht, Größe und Augenfarbe, Geburtsdatum, Geburtsort, die Staatsangehörigkeit, ein Foto und die zentrale Nummer für die Datenbank gespeichert sein. Hinzu kommt zweitens ebenjene zentrale Speicherung zahlreicher Daten des Flüchtlings, voraussichtlich im Ausländerzentralregister. Ein Ausländerzentralregister gibt es nur in Deutschland, Luxemburg und der Schweiz. Wer greift auf das Ausländerzentralregister zu? Eurodac, SIS, NSIS, Bundesamt, Ausländerbehörden, Erstaufnahmestellen, Nicht öffentliche Stellen, Verfassungsschutz, Polizei, Zoll, Bundespolizei, Arbeitsagenturen, BND, MAD, BKA, das Auswärtige Amt und indirekt damit die Botschaften und weitere mehr.
Die Asyl-Card kann jedoch mehr. Sie kann auch als Geldkarte dienen. Damit kann das Sachleistungssystem wieder in großem Umfang eingeführt werden. Bezahlen können Flüchtlinge dann nur noch mit der Asyl-Card, Bargeld gibt es nicht mehr. Auch Kürzungen können so einfach vorgenommen werden. Eine interessante Untersuchung gab es dazu im November 1998. Die Freiheit nehme ich dir.