Der Kern des Asylverfahrens ist die individuelle Prüfung des Antrags auf Schutz.
Presseerklärung 16. Februar 2016 PRO ASYL e.V. | Empört reagiert PRO ASYL auf die in der taz bekanntgewordenen Pläne von Winfried Kretschmann (Bündnis90/GRÜNE), der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten zuzustimmen. Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte von Minderheiten verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaaten. „Wer dieser Einstufung zustimmt, kann gleich einen Blankoscheck ausstellen und die CSU auffordern, nach Belieben weitere Staaten wie zum Beispiel die Türkei, Mali, Ukraine oder andere auf die Liste zu setzen“, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Nach CDU, CSU und SPD machen nun auch führende Grüne mit im „flüchtlingsfeindlichen Überbietungswettbewerb“ während des Wahlkampfes, obwohl ein Parteitag im November 2015 beschlossen hatte, von weiteren Einstufungen sicherer Herkunftsstaaten abzusehen.
Der Kern des Asylverfahrens ist die individuelle Prüfung des Antrags auf Schutz. Werden immer mehr Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten ernannt, ist die Gefahr groß, dass immer mehr standardisierte Entscheidungen getroffen werden. Die willkürliche Benennung immer weiterer sicherer Herkunftsstaaten kann und darf nicht Teil von politischen Deals sein. Die rote Linie des Rechtsstaats wäre überschritten.
Die Menschenrechtssituation in den betroffenen Staaten lässt eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten nicht zu, wenn man den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgt. PRO ASYL hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme verfasst, in der die Menschenrechtslage in den drei Maghreb-Staaten analysiert wird. In allen drei Staaten bestehen gravierende Menschenrechtsprobleme, die eine Einstufung dieser Staaten als sicher verbieten: Die Todesstrafe besteht in allen drei Ländern und wird von Gerichten verhängt; es kommt zu Folterfällen und extralegalen Tötungen, Demonstrations- und Meinungsfreiheit sind nicht ausreichend gewährleistet und die Rechte von Frauen oder Homosexuellen werden missachtet. Die Bundesregierung beschönigt die Lage in den Ländern und – insbesondere im Fall von Tunesien – stellt z.B. das Bestehen von Folter fest, ohne daraus eine Schlussfolgerung zu ziehen. Mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts ist dies nicht vereinbar.
Kretschmanns Handel: Gegenleistung nahe Null
Geplant ist im Gegenzug für die Einstufung, eine Altfallregelung für anhängige Asylverfahren zu schaffen und die Beschwerdemöglichkeiten in asylrechtlichen Eilverfahren zu verbessern. Der Personenkreis, der von der Altfallregelung profitieren könnte, soll extrem eng gefasst sein. Der neue § 104 Abs. 8 AufenthG sichert AntragstellerInnen ein Aufenthaltsrecht zu, wenn sie vor dem 31.12.2013 in Deutschland eingereist sind, einen Asylantrag gestellt haben, sich ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen (einschließlich der neu eingestuften Maghreb-Staaten). PRO ASYL geht von weniger als 20.000 begünstigten Personen bei gegenwärtig 365.000 anhängigen Asylverfahren zum 31.12.2015 aus. Die Mini-Lösung löst nicht die strukturellen Probleme beim BAMF.
Personen, die vor dem o.g. Stichtag (31.12.2013) eingereist sind, haben schon jetzt einen Anspruch auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag. In den vergangenen Monaten haben viele AsylbewerberInnen erfolgreich Untätigkeitsklagen gegen das BAMF erhoben, das ihre Asylanträge nicht bearbeitet hatte. Im Klartext: Kretschmanns Absichten betreffen fast nur Fälle, in denen das Recht ohnehin auf Seiten der AsylantragstellerInnen ist. Auf der anderen Seite steht mit der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten eine gefährliche Regelung mit Dauerwirkung.