Die vorgesehenen Regelungen zu Wohnsitzzuweisung lehnen wir grundsätzlich ab
Am 24. Mai 2016 beabsichtigt die Bundesregierung den Gesetzentwurf für ein Integrationsgesetz bei ihrer Klausurtagung in Meseberg zu beschließen. PRO ASYL e.V. hat dazu bereits ausführlich Stellung genommen: „Insbesondere die geplante Einführung einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge stellt eine nicht zu rechtfertigende Freiheitsbeschränkung dar. Flüchtlinge sollen – nach Abschluss ihres oftmals viele Jahre dauernden Asylverfahrens – nach festen Quoten auf Deutschland verteilt werden. Eine solche Maßnahme ist europarechtlich schwer begründbar und wirkt zudem der Integration entgegen, anstatt sie zu fördern, da sie Flüchtlinge zum Verbleib in strukturschwachen Regionen verpflichtet, wo ihre Aussichten auf einen Arbeitsplatz äußerst gering sind.“ Positionspapier von PRO ASYL
Kritik an der Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete
„Geplant ist, eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge einzuführen, die zeitlich befristet nach der Anerkennung dazu verpflichten soll, an einem bestimmten Ort in Deutschland zu leben. Eine solche Wohnsitzauflage ist mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und behindert die Integration von Flüchtlingen. Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 26 GFK) als auch die Qualifikationsrichtlinie der EU (Art. 33) garantieren das Recht auf Freizügigkeit für Flüchtlinge.Die Einführung einer Wohnsitzauflage aus fiskalischen Gründen ist – wie jüngst auch der EuGH entschieden hat – weder mit der GFK noch mit der EU – Qualifikationsrichtlinie vereinbar (EuGH, Urteil v. 1.3.2016, C-443/14, C-444/14). Aber auch mit einer anderen Begründung ist eine Wohnsitzauflage nicht erlaubt.“ Quelle – Flüchtlingsrat MP
Stellungnahme des AWO Bundesverbandes
Wohnsitzauflagen für Anerkannte
„Die vorgesehenen Regelungen zur Wohnsitzzuweisung, eine dreijährige Zuweisung ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, lehnen wir grundsätzlich ab.“ Stellungnahme AWO BUndesverband