Das Gutachten des WD wurde nicht zur Veröffentlichung freigegeben
Liebe Interessierte, die tagesschau.de berichtete am 19. Mai 2016 über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Bundestages, das im Auftrag von Ulla Jelpke erstellt worden ist. Im Kern geht es dabei um den Umgang der in der Ägäis eingesetzten (deutschen) NATO-Schiffe mit aufgegriffenen schutzsuchenden Flüchtlingen: tagesschau. Ursprünglicher Plan der Bundeswehr war es, diese Schutzsuchenden unmittelbar wieder in die Türkei zurückzubringen, wie es ja auch der politische Plan des EU-Türkei-Deals insgesamt ursprünglich vorsah. Dass internationales und EU-Recht solche pauschalen Zurückweisungen nicht zulassen, haben JuristInnen in Berlin und Brüssel dann doch noch bemerkt. Allerdings soll dem Recht wohl nur formal genüge getan werden, es ist höchst zweifelhaft, dass es die rechtlich erforderlichen fairen Einzelfallprüfungen unter den Haft- und Ausnahmebedingungen in den griechischen „hotspots“ geben wird. Die Schutzsuchenden haben zudem einen Anspruch auf eine gerichtliche Überprüfung der behördlichen Asylentscheidung in Griechenland. Der zur Neutralität verpflichtete Wissenschaftliche Dienst hegt Zweifel daran, dass die Kategorisierung der Türkei als „sicherer Drittstaat“ in der Realität Bestand haben kann.
Das Gutachten des WD wurde nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Es darf jedoch aus ihm zitiert … werden.
Begründet wurde die Einstufung mit Ausnahmevorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Angeblich könnte „das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf internationale Beziehungen“ bzw. „die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt werden“ Böhmermann lässt grüßen! Es ist natürlich haarsträubend, eine wissenschaftliche Ausarbeitung, die ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Informationen und Gesetzesmaterialien beruht, zu einer „Verschlusssache“ machen zu wollen, weil das Ergebnis den aktuellen außenpolitischen Interessen der Bundesregierung nicht in den Kram passen könnte. Das Ergebnis ist, dass Schutzsuchende nicht so einfach ohne inhaltliche Prüfung, und erst recht nicht in einen Staat wie die Türkei zurückgeschickt werden dürfen.
Das würde in der Tat den EU-Türkei-Deal platzen lassen, aber das sollte kein Geheimnis, sondern eine menschenrechtliche Selbstverständlichkeit sein!
Beste Grüße
Thomas Hohlfeld