Sachleistungskarte soll landesweit eingeführt werden
Seit der Verabschiedung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1993 und der damit zwingenden Sachleistungsversorgung an Geflüchtete, wurden unzählige ausgrenzende Modelle der Sozialhilfegewährung umgesetzt. Die gesamten Programme hatten rassistischen Charakter, entwürdigen und entmündigen die Betroffenen. Ab 1993 wurden Geflüchtete durch Essenspakete fremd versorgt, oder mussten in speziell für sie eingerichteten „Shops“ in denen sie mit „Punkten“ bezahlen mussten ‚einkaufen.‘ Des weiteren gab es eine zentrale Kantinenversorgung mit Kochverbot auf den Zimmern, Massenküchen mit vorgeschriebenen Kochzeiten und die Versorgung über eine Chipcarte, mit der nur in wenigen Supermärkten spezielle Waren eingekauft werden durften. Aktuell sieht es so aus, dass nach dem Sommer 2016, die von GRÜN-CDU beschlossene „Sachleistungskarte“ für Geflüchtete in den Erstaufnahmeeinrichtungen eingeführt wird. Auch hier geht es wieder um Entmündigung der Geflüchteten. Bargeld gibt es dann keines mehr.
Aus dem Koalitionsvertrag von GRÜN-CDU (Seite 64) : Der persönliche Bedarf (das so genannte Taschengeld) soll in der Erstaufnahmestelle künftig nicht mehr bar ausgezahlt, sondern mit Hilfe einer Sachleistungskarte gewährleistet werden. Die Sachleistungskarte wird monatlich aufgeladen, ihre Nutzung wird räumlich begrenzt. Es erfolgt keine Auszahlung von Barbeträgen, eine Übertragung von Beträgen am Monatsende oder an andere Nutzer. Zudem prüfen wir, im Falle, dass sich die Sachleistungskarte im Zuge einer Erprobungsphase bewährt hat, ob und gegebenenfalls wie den Stadt- und Landkreisen ebenfalls eine Nutzung dieser Sachleistungskarte ermöglicht werden kann.“
„Ursprünglich hätte die Sachleistungskarte schon im Frühsommer dieses Jahres in den Erstaufnahmestellen sein sollen. Durch den Regierungswechsel verzögert sich die Einführung nun allerdings. Erweist sie sich die Geldwertkarte als praktikabel, könnte sie auch in den Kommunen eingesetzt werden.“ Stuttgarter Zeitung