Syrer haben Anspruch auf vollen Flüchtlingsstatus
„Immer häufiger sprechen Gerichte Syrern die volle Flüchtlingseigenschaft zu und korrigieren eine umstrittene Praxis des Bundesamtes. Es vergibt Syrern meist nur den subsidiären Schutzstatus. Damit ist der Familiennachzug ausgeschlossen.“ Mehr dazu im Migazin