Die vorgesehenen Regelungen zu Wohnsitzzuweisung lehnen wir grundsätzlich ab
Am 24. Mai 2016 beabsichtigt die Bundesregierung den Gesetzentwurf für ein Integrationsgesetz bei ihrer Klausurtagung in Meseberg zu beschließen. PRO ASYL e.V. hat dazu bereits ausführlich Stellung genommen: „Insbesondere die geplante Einführung einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge stellt eine nicht zu rechtfertigende Freiheitsbeschränkung dar. Flüchtlinge sollen – nach Abschluss ihres oftmals viele Jahre dauernden Asylverfahrens – nach festen Quoten auf Deutschland verteilt werden. Continue reading