Pressemitteilung: GFF-Klage: Grundrechte gelten auch in Geflüchteten-Unterkünften
Freiburg, 16. März 2021 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die Aktion Bleiberecht Freiburg, PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg haben heute gemeinsam mit vier Geflüchteten einen Eilantrag gegen die Hausordnung der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. „Es gibt wenige Orte in Deutschland, wo Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchteten-Unterkünften“, sagt Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. „Die Landesregierung schränkt zentrale Rechte in den Einrichtungen unverhältnismäßig ein – und das ohne jede gesetzliche Grundlage.“