PRO ASYL fordert: Schluss mit den rechtswidrigen Inhaftierungen in Justizvollzugsanstalten
Presseerklärung: 21. August 2013 / In zehn von 16 Bundesländern wird Abschiebungshaft in einer Justizvollzuganstalt vollzogen. Dort sind zumeist auch Straftäter oder Untersuchungshäftlinge inhaftiert. Wegen eines möglichen Verstoßes der deutschen Abschiebungshaft-Praxis gegen EU-Recht hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg angerufen. In der jetzt bekannt gewordenen BGH-Vorlage vom 11. Juli 2013 geht es um die Frage, ob die Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt zum Zwecke der Abschiebung gegen das Trennungsgebot nach EU-Recht verstößt. Da der bloße Umstand, ausreisepflichtig zu sein, keine Straftat ist, will das EU-Recht eine gemeinsame Inhaftierung mit Straftätern verhindern.
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