Pressemitteilung von Aktion Bleiberecht und LEA-Watch Freiburg
Rechtsgutachten belegt: Die Hausordnung der Landeserstaufnahme Freiburg ist grundrechtswidrig – 14.09.2020
Das alltägliche Leben von geflüchteten Menschen in den baden-württembergischen Landeserstaufnahmeeinrichtungen ist streng reglementiert, gewollt prekär, fremdbestimmt und kontrolliert. Die Hausordnung, die das alltägliche Leben in der Einrichtung regelt, greift ‚intensiv‘ in die Grundrechte der Bewohner*innen ein. Rechte der Bewohner*innen werden in der Hausordnung keine formuliert. Das zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten, das von Aktion Bleiberecht und LEA-watch Freiburg in Auftrag gegeben wurde. Die Hausordnungen der Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende in Baden-Württemberg widersprechen in zahlreichen Punkten geltenden Grundrechten und verletzen Menschenrechtstandards. Continue reading