Flüchtlingsrat NRW übergibt Forderungspapier an neue NRW-Landesregierung
Pressemitteilung FlüRat NRW | In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW greift – nach geltender Gesetzeslage – keine Schulpflicht. Ein Anspruch auf regulären Schulbesuch besteht in Nordrhein-Westfalen erst nach Zuweisung zu einer Kommune. Damit bleiben immer mehr Flüchtlinge über einen immer längeren Zeitraum von der Schule ausgeschlossen – ein unhaltbarer Zustand. „Wir brauchen schnellstmöglich geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Bildungsbiographien von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in NRW über einen langen Zeitraum unterbrochen werden“, betont Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. Continue reading