Vor allem auch Baden-Württemberg schiebt trotz Ausbildungsvertrag ab
Flüchtlinge, die eine Ausbildung beginnen, sollen eine Garantie dafür haben, die Lehre beenden und danach zwei Jahre arbeiten zu können. Unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das wurde mit der ‚3+2-Regelung‘ im Asylpaket II beschlossen. Continue reading