EuGH-Urteil: Asylsuchende haben Recht auf menschenwürdige Unterbringung
Presseerklärung / 27. Februar 2014 / PRO ASYL Mit dem heutigen Urteil hat der EuGH klargestellt, dass die finanzielle Unterstützung für Asylsuchende so bemessen sein muss, dass ein menschenwürdiges Leben möglich ist, bei dem die Gesundheit und der Lebensunterhalt der Asylbewerber gewährleistet sind. Dies ergibt sich aus der EU-Aufnahmerichtlinie, die die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende regelt.