Krankenhausbürokratie und Asylbewerberleistungsgesetz mit tödlicher Konsequenz
“Ich sollte erst einen Krankenschein holen” berichtete eine verzweifelte asylsuchende Mutter der Bildzeitung über die letzte Stunde ihres einen Monat alten Baby. Sie war mit ihrem Baby im Krankenhaus abgewiesen worden, weil sie keinen Behandlungsschein des Sozialamts vorlegen konnte. Wenige Stunden später war das Baby tot. Mittlerweile wurde Strafanzeige gestellt.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kommentiert: “Eine Aufnahme im Krankenhaus wäre höchstwahrscheinlich ohne Probleme erfolgt, wären Mutter und Kind in einer regulären gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen.”
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