Wussten Sie dass in Freiburg Menschen leben, die nicht wohnen dürfen?
Asylsuchende werden „vorübergehend untergebracht“. Die bundesdeutsche Rechtsprechung geht davon aus, dass die Unterbringung von Asylsuchenden nicht dem „Wohnen“ zuzuordnen ist. Das OVG Lüneburg hielt dazu bereits 1989 fest: „ Zum Wohnen gehöre nämlich ein Mindestmaß an ’selbst bestimmter Lebenskreisgestaltung‘. Davon könne aber bei der… Unterbringung von Asylbewerbern (…) nicht die Rede sein“. Untergebracht werden die Flüchtlinge deshalb, damit sie keine auf Dauer ausgerichtete Häuslichkeit im Sinne des Begriffs „Wohnen“ (Bad, Küche, Schlafzimmer, Privat- und Intimsphäre etc.) anstreben können.
Von „Unterbringung“ sei dann zu reden, wenn der Aufenthalt staatlich reglementiert sei.
So leben in Deutschland mehr als 200.000 Menschen schon jahrelang (auch mehr als 10 Jahre) unter engsten räumlichen Bedingungen mit all den bekannten psychosozialen krank machenden Faktoren.
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