Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt die Rechtswidrigkeit der sogenannten verdachtsunabhängigen Personenkontrollen der Bundespolizei
Pressemitteilung / München, 07.11.2014
Der Arbeitskreis Panafrikanismus München begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 23.10.2014, veröffentlich am 07.11.2014 und fordert die Abschaffung des § 22 Abs. 1a BpolG, welches Bundespolizistinnen und -polizisten erlaubt, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe und ihres Erscheinungsbildes zu kontrollieren. Continue reading