Land hält an rechtswidriger Hausordnung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete fest
Pressemitteilung | Seit dem 1. Januar 2020 gelten in den baden-württembergischen Erstaufnahmeeinrichtungen sowie im Ankunftszentrum Heidelberg Hausordnungen mit fast gleichem Wortlaut. Daran gibt es Kritik. Die Hausordnung sollte vor allem Rechte der Bewohner*innen nennen. Das ist nicht der Fall. Zu diesen Feststellungen kommt ein Rechtsgutachten, das Aktion Bleiberecht Freiburg in Auftrag gegeben hat. Laut dem Gutachten werden intensive, rechtswidrige Eingriffe in die Grundrechte der Bewohner*innen erlaubt. Dabei geht es um die allgemeine Handlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung/Zimmer und um das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Continue reading