Pro Asyl: Presseerklärung, 10. Juli 2009:
VG Frankfurt holt Iraner nach Deutschland zurück
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mit Urteil (Az. 7 K 4376/07.F.A (3)) vom 08.07.2009 festgestellt, dass im Falle eines iranischen Asylsuchenden die Überstellung nach Griechenland rechtswidrig war. Der junge Iraner musste im Jahr 2007 aus dem Iran fliehen, wo ihm akut Verfolgung drohte. Er kam über Griechenland nach Deutschland. Hier leben seine Eltern und seine Schwester. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärte sich allerdings für unzuständig und ordnete die „Überstellung“ des Iraners nach Griechenland an, weil er dort zum ersten Mal das Territorium der EU betreten hat. Continue reading