Versammlungsrecht wird mit Füßen getreten / Route der morgigen Demonstration ist beim VGH anhängig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute Vormittag eine Beschwerde gegen das Demonstrationsverbot in der Innenstadt aus formalen Gründen abgelehnt. Das Protestcamp darf deshalb heute keine Kundgebung auf dem Bamberger Schönleinsplatz gegen die menschenunwürdige Behandlung der Flüchtlinge im Abschiebelager durchführen. Continue reading