Aufruf 3-Länderdemo 7. Juni 2008

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„Jeder Mensch hat das Recht auf ein gutes Leben!“


Dreiländer-Demonstration


Samstag 7. Juni 2008 12 h in Freiburg i.Br.


Am Samstag den 7. Juni 2008 wird in Freiburg im Breisgau (D)  –  im Rahmen des Aktionsmonates „Zusammen die Utopie leben ...“ – eine Dreiländerdemonstration stattfinden. Mit einer politischen Stimme wollen wir unsere Forderungen erheben und rufen alle im Elsass, in der Nordwestschweiz und in Südbaden zur Teilnahme auf. 

Jeder Mensch hat einfach aufgrund ihrer und seiner Existenz das Recht auf ein gutes Leben: Auf ein Leben, das Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum ermöglicht. Das muss sich niemand verdienen, nicht durch Arbeit, nicht durch Wohlverhalten, durch nichts. Dieser Anspruch gilt für alle, denn „jeder hat das Recht auf Rechte“. Armut wird international produziert, entwickelt und ergibt sich aus der Tatsache, dass wir in einer kapitalistisch globalisierten Welt leben. Die Landflucht hat dazu geführt, dass weltweit mehr Menschen in den Städten leben als auf dem Land. Circa 1 Milliarde Menschen drängen sich heute in Slums. Von „wohnen“ keine Spur. In Deutschland waren 2004 bundesweit 345.000 Menschen obdach- und wohnungslos. Sie sind ausgegrenzt und von sämtlichen Entwicklungsperspektiven abgeschnitten. Für BezieherInnen von ALG II sind auf dem Wohnungsmarkt Wohnungen zu den festgesetzten Bedingungen praktisch nicht vorhanden. Für Alleinstehende gibt es de facto in Freiburg kein Angebot. (vgl. Ergebnisse einer Untersuchung des Runden Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg). 100.000e sollen in der BRD ihre zu „große Wohnung“ verlassen. Flüchtlinge im Asylverfahren und Geduldete werden in Lager untergebracht und dürfen nicht „wohnen“, sie werden „untergebracht“. Ihnen wird maximal „Wohnraum von 4,5 qm pro Person“ gesetzlich zugestanden.


Wohnen bedeutet nicht nur, ein Dach über dem Kopf zu haben. Wohnen bedeutet mehr.


Gute Wohnverhältnisse sind eine Voraussetzung für ein gesundes und zufriedenes Leben.



 Laut Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen arbeiteten im Jahr 2006 5,5 Millionen Menschen für weniger als 7,50 Euro pro Stunde – das sind 17,7 Prozent aller abhängig Beschäftigten. Zwei Jahre zuvor 2004 waren es noch 4,6 Millionen. Künftig werden 90 Prozent Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft in Baden-Württemberg eingesetzt werden.
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Die Schweiz zeichnet sich aus durch die andauernde Verschärfung der Gesetze im Bereich Migration. Diese Gesetzgebung fördert Prekarität systematisch, indem die schwierige Lage der MigrantInnen ihnen jegliche Möglichkeit raubt, sich gegen die unannehmbaren Arbeitsbedingungen zu wehren, die zur Regel geworden sind. Neue Studien schätzen die Zahl der Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, auf über eine Million (bei einer Gesamtbevölkerung von 7,5 Millionen). Davon betroffen sind auch Hunderttausende Kinder. Währenddessen eignen sich die Schweizer Multis Rekordgewinne an… 
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Im Elsass ist die Prekarität zu einem bleibenden Zustand geworden. Die Anzahl Erwerbsloser steigt permanent; Eingliederungsfirmen erhalten immer weniger Mittel; nach einer durch den Winter bedingten Pause werden erneut Menschen aus ihren Wohnungen zwangsgeräumt; und doch erheben sich tagtäglich immer mehr Stimmen gegen das Übel, das Kapitalismus genannt wird.
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Die prekäre Beschäftigung weitet sich überall aus. Die Forderung nach sozialer Absicherung steht heute europaweit vor einer völlig neuen Situation. Wegen der Verknappung von Arbeitsplätzen besteht heute die Chance und die Notwendigkeit, die soziale Absicherung von der Erwerbsarbeit zu entkoppeln. Durch die Forderung nach dem bedingungslosen, garantierten Grundeinkommen könnte den unterschiedlichen Lebenslagen, Arbeitsverhältnissen und Arbeitsformen Rechnung getragen werden. Eine Einführung in Existenz sichernder Höhe müsste eine Teilhabe aller gleichermaßen am gesellschaftlichen Zusammenhang garantieren ! Damit auch MigrantInnen und Flüchtlinge nicht von dem bedingungslosen Grundeinkommen ausgeschlossen sind, müsste der Rechtsanspruch an den Wohnort und nicht an die Staatsangehörigkeit gekoppelt werden. Die Forderung „Jeder Mensch hat das Recht auf ein gutes Leben...“ bekommt so Kraft und könnte ein realistischer Vorschlag sein zur Existenzsicherung aller – mit und ohne Erwerbsarbeit.  
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