Mitteilungen von Stadt und Polizei Freiburg

Am 15. Mai erhielten wir 2 Mitteilungen von Stadt und Polizei Freiburg.


1. Mitteilung der Stadt Freiburg und der Polizeidirektion Freiburg zum 

Programm des Aktionsmonats „Utopie – Leben in Freiburg“  PDF

 

In der Zeit vom 17.05. – 22.06.2008 wird in Freiburg ein Aktionsmonat „Utopie – 

leben in Freiburg“ stattfinden. Mehrere Gruppen und Initiativen planen 

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und in verschiedenen Parkanlagen der 

Stadt. Zu den Veranstaltungen wird öffentlich geworben.  

 

Zu den geplanten Veranstaltungen im öffentlichen Raum liegen der Verwaltung 

bisher keine Anmeldungen und keine Anträge zur Nutzung der öffentlichen Grün- 

und Erholungsanlagen vor. Trotz Gesprächsangeboten wurde aus dem Kreis der 

Veranstalter und der beteiligten Gruppen bisher kein Kontakt zur Stadtverwaltung 

und zur Polizeidirektion aufgenommen.  

 

Die Stadtverwaltung und die Polizeidirektion stellen gemeinsam folgendes fest: 

 

1. Versammlungen im öffentlichen Raum sind beim Amt für öffentliche Ordnung 

anzumelden. In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung 

der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.   


2. Durch diese Bekanntgabe sollen Kooperationsgespräche ermöglicht werden, 

um die Durchführung der Versammlungen und Veranstaltungen aber auch den 

Schutz der Rechte Dritter zu gewährleisten. 


3. Versammlungen in der Innenstadt sind möglich, sofern keine Wagenburg- 

Fahrzeuge und keine gefährlichen Gegenstände (z. B. Seile, Stangen, 

Jongleur-Kugeln, Utensilien für Feuerschlucker usw. ) mitgeführt werden. Die 

Durchführung von Versammlungen setzt voraus, dass Absprachen vor Ort vor 

Beginn der Versammlung mit einem Ansprechpartner möglich sind und 

insbesondere Beginn und Ende sowie der Aufzugsweg abgesprochen werden. 


4. Die im Rahmen des Aktionsmonats geplante Nutzung des Stadtgartens, des 

Stühlinger Kirchplatzes und des Eschholzparks sind ohne vorherige 

rechtzeitige Abstimmung mit der Stadtverwaltung nicht möglich. Die dort in 

unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Wohngebiete sind besonders 

schutzwürdig, insbesondere in Bezug auf den Lärmschutz. Zudem sind in 

diesen Anlagen während des Aktionsmonats bereits andere Veranstaltungen 

von der Stadtverwaltung genehmigt worden. 


5. Die geplante Nutzung des Seeparks (Ostseite), des Schlossberg/ 

Kanonenplatz, der Sternwaldwiese und der Grünflächen im Bereich der 

Flüchtlingswohnheime an der Bissierstraße sind unter der Voraussetzung 

möglich, dass die Anwohner nicht gestört werden und diese Anlagen in 

ordnungsgemäßem Zustand wieder verlassen werden.  


6. Weitere Wagenplätze werden in Freiburg nicht geduldet, Platzangebote für 

Besucher im Rahmen der Wagentage vom 13.-22.6.08 sind nach Absprache 

mit der Stadt Freiburg ggf. realisierbar. 


7. Die Stadtverwaltung und die Polizeidirektion sind auf den Aktionsmonat 

vorbereitet und sind für Kooperationsgespräche mit den Veranstaltern 

und/oder einzelnen Gruppen und Initiativen bereit, sofern diese Gespräche 

erwünscht sind.  


Verteiler: www.utopie-leben.de 


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2. Pressemitteilung 15. Mai 2008      PDF
 
Stadt Freiburg und Polizei Freiburg: Keine Anträge bzw. Anmeldungen für Veranstaltungen und Versammlungen des Aktionsmonats „Utopie-Leben in Freiburg“ bislang vorhanden
 
Aktionen im öffentlichen Raum und Versammlungen sind genehmigungspflichtig – Behörden stehen den Organisatoren für Absprachen zur Verfügung
 
Bis zum heutige Donnerstag, den 15. Mai, sind beim Amt für öffentliche Ordnung keinerlei Anmeldungen für den im Internet angekündigten  Aktionsmonat „Utopie-Leben in Freiburg“ eingegangen. Da die  Veranstaltungsreihe auch über Plakate und Flyer öffentlich bekannt gemacht wurde, ist aus dem Programm ersichtlich, dass zahlreiche Veranstaltungen und Versammlungen im öffentlichen Raum stattfinden sollen. Die Stadtverwaltung und die Polizei Freiburg appellieren deshalb an die Veranstalter für einen geregelten Ablauf zu Sorgen und das Gesprächsangebot wahrzunehmen . Sowohl versammlungsrechtlich als auch nutzungsrechtlich müssen hierfür Genehmigungen ausgesprochen werden. 
 
Für Versammlungen in der Innenstadt sind nach dem Versammlungsrecht Ansprechpartner und Wege der Teilnehmenden zu benennen. Für die Auftaktveranstaltung am kommenden Samstag beim Platz der Alten Synagoge weisen 
Stadt und Polizei darauf hin, dass ausnahmsweise Absprachen vor Ort mit einem Ansprechpartner möglich sind. Wie bei anderen früheren Versammlungen auch, ist es auch diesmal nicht gestattet, mit  Fahrzeugen in die Innenstadt zu fahren. 
Ebenfalls ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen nicht erlaubt. Stadt und Polizei bitten deshalb die Teilnehmenden , sich bei der Versammlung friedlich zu verhalten.  
 
Stadt und Polizei weisen weiterhin dringend darauf hin, dass die Nutzung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen wie zum Beispiel Stadtgarten, Stühlinger Kirchplatz und Eschholzpark  über den Gemeingebrauch hinaus genehmigungs- 
pflichtig sind. Ohne vorherige rechtzeitige Absprache mit der Stadtverwaltung sind diese Aktionen in den Parks nicht möglich. Zum einen hat die Verwaltung auf den Schutz der anliegenden Wohngebiete zu achten, zum andern finden teilweise 
zur gleichen Zeit dort andere Veranstaltungen statt. Die geplante Nutzung des Seeparks, des Kanonenplatzes, der Sternwaldwiese und der Grünflächen im Bereich der Bissierstraße wären möglich, wenn sicher gestellt ist, dass Anwohnerinnen und Anwohner nicht gestört werden und die Anlagen in einem ordnungsmäßigen Zustand wieder verlassen werden. 
 
Deshalb bitten die Stadtverwaltung und die Polizei die Organisatoren dringend, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen, um die Rahmenbedingungen für die Veranstaltungen zu koordinieren.